Privatrezept

Ibuprofen: Wirkung, Dosierung und Nebenwirkungen

Ibuprofen ist ein nichtsteroidales Antirheumatikum und wirkt schmerzstillend, fiebersenkend und entzündungshemmend. In Österreich sind die niedrigen Stärken in jeder Apotheke ohne Rezept erhältlich, die höheren Stärken sind rezeptpflichtig. Diese Seite erklärt Wirkung, Dosierung, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen und wann eine ärztliche Beurteilung wirklich nötig ist.

Wofür wird Ibuprofen angewendet?

Ibuprofen wird bei leichten bis mäßig starken Schmerzen, bei Fieber und bei entzündlichen Beschwerden angewendet. Typische Anwendungsgebiete sind Kopf- und Zahnschmerzen, Regelschmerzen, Muskel- und Gelenksbeschwerden, Schmerzen nach Verletzungen sowie fieberhafte Erkältungskrankheiten. Die höheren, rezeptpflichtigen Stärken setzt die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt vor allem bei entzündlichen Gelenkserkrankungen und bei stärkeren Schmerzzuständen ein.

Der Wirkstoff hemmt die Cyclooxygenasen und damit die Bildung von Prostaglandinen. Prostaglandine verstärken Schmerzempfindung, Entzündung und Fieber, sie schützen aber auch die Magenschleimhaut und steuern die Durchblutung der Nieren mit. Aus genau diesem Doppeleffekt erklären sich Nutzen und Nebenwirkungen zugleich.

Wichtig ist die Einordnung: Ibuprofen behandelt Beschwerden, nicht ihre Ursache. Halten Schmerzen an, kehren sie regelmäßig wieder oder kommen Fieber über mehrere Tage, ungewollter Gewichtsverlust oder nächtliche Beschwerden dazu, gehört die Ursache in einer Ordination abgeklärt, statt sie mit einem Schmerzmittel zu überdecken.

Welche Nebenwirkungen hat Ibuprofen?

Am häufigsten betreffen die Nebenwirkungen den Magen-Darm-Trakt: Sodbrennen, Übelkeit, Bauchschmerzen, Blähungen und Durchfall. Auch Kopfschmerzen, Schwindel und Müdigkeit kommen vor. Diese Beschwerden sind unangenehm, aber meist nicht gefährlich.

Ernst zu nehmen sind Geschwüre und Blutungen im Magen-Darm-Trakt, die auch ohne Vorwarnung auftreten können, ein Anstieg des Blutdrucks, Wassereinlagerungen und eine Verschlechterung der Nierenfunktion. Bei hoher Dosierung und längerer Anwendung ist zudem ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Ereignisse beschrieben. Menschen mit Überempfindlichkeit gegen nichtsteroidale Antirheumatika können mit Asthma, Nesselausschlag oder einer Kreislaufreaktion reagieren. Sehr selten treten schwere Hautreaktionen auf.

Rasch ärztliche Hilfe suchen sollten Sie bei schwarzem Stuhl, Bluterbrechen, starken Bauchschmerzen, Atemnot, Hautausschlag mit Blasenbildung, deutlich verringerter Harnmenge oder rascher Gewichtszunahme mit geschwollenen Beinen. Bei bedrohlicher Atemnot oder Kreislaufreaktion gilt die Rettung unter 144, sonst der Gesundheitsruf 1450.

Wie wird Ibuprofen dosiert und eingenommen?

Die Dosierung richtet sich nach Stärke, Anwendungsgebiet, Alter und Begleiterkrankungen; verbindlich sind die Gebrauchsinformation der jeweiligen Packung und die ärztliche Anweisung. Der Grundsatz lautet: die niedrigste wirksame Dosis über den kürzest möglichen Zeitraum, weil Risiko und Anwendungsdauer eng zusammenhängen.

Die Tabletten werden mit ausreichend Wasser geschluckt. Wer empfindlich auf den Magen reagiert, nimmt sie zu oder nach einer Mahlzeit; das verzögert den Wirkeintritt etwas, ist aber verträglicher. Ein Effekt auf Schmerzen zeigt sich üblicherweise nach etwa einer halben bis einer Stunde.

Zwei nichtsteroidale Antirheumatika gleichzeitig zu nehmen, etwa Ibuprofen und Diclofenac, erhöht nur das Risiko, nicht die Wirkung. In der Selbstmedikation ist Ibuprofen für die kurzfristige Anwendung gedacht; bleiben die Beschwerden bestehen oder brauchen Sie das Mittel über längere Zeit regelmäßig, gehört das ärztlich beurteilt. Ältere Menschen, Personen mit Nieren- oder Herzerkrankung und Menschen mit Magenvorgeschichte brauchen eine eigene ärztliche Festlegung.

Ist Ibuprofen in Österreich rezeptpflichtig?

Teilweise. Die niedrigen Stärken, üblicherweise 200 mg und 400 mg, sind in Österreich in jeder Apotheke ohne Rezept erhältlich. Die höheren Stärken, etwa 600 mg und 800 mg, sowie bestimmte Darreichungsformen und größere Packungen sind rezeptpflichtig und werden nur gegen eine gültige ärztliche Verordnung abgegeben.

Für die rezeptfreien Stärken brauchen Sie also weder ein Rezept noch eine kostenpflichtige ärztliche Prüfung. Wir bieten dafür bewusst nichts an, weil eine Gebühr für eine Verordnung, die niemand benötigt, eine Leistung ohne Gegenwert wäre.

Rezeptfrei bedeutet dabei nicht harmlos. Die Beratung in der Apotheke ist Teil der Sicherheit dieser Abgabe: Wer gerinnungshemmende Arzneimittel nimmt, schwanger ist oder eine Nieren-, Herz- oder Magenerkrankung hat, sollte das dort ansprechen. Wer eine bereits ärztlich eingestellte Behandlung mit einer rezeptpflichtigen Stärke fortführen möchte, findet die Regeln dazu weiter unten im Abschnitt über die Fortführung der Therapie.

Preis und Erstattung in Österreich

Rezeptfreie Packungen zahlen Sie in Österreich grundsätzlich selbst; eine Erstattung durch die Sozialversicherung kommt in der Regel nur für rezeptpflichtig verordnete Arzneimittel in Betracht. Der Preis hängt vom Präparat, von der Packungsgröße und vom Erstattungsstatus ab; einzelne Beträge nennen wir hier bewusst nicht, weil das eine Bewerbung des Arzneimittels wäre. Maßgeblich ist der Erstattungskodex des Dachverbands der Sozialversicherungsträger. Steht ein Präparat in der Grünen Box, kann es auf Kassenrezept ohne weitere Bewilligung abgegeben werden; in der Gelben Box braucht es eine ärztliche Begründung oder eine chefärztliche Bewilligung, in der Roten Box gilt eine eigene Regelung. Wird auf Kassenrezept mit der e-card abgegeben, zahlen Sie pro Packung die gesetzliche Rezeptgebühr; ihre Höhe wird jeweils mit Jänner angepasst und ist bei der ÖGK abrufbar. Eine Befreiung von der Rezeptgebühr ist bei niedrigem Einkommen und in bestimmten Situationen möglich, ebenso greift die Rezeptgebührenobergrenze. Auf einem Privatrezept, und dazu zählt auch eine Verordnung aus einem anderen EU-Staat, tragen Sie den vollen Apothekenpreis selbst.

Wechselwirkungen und Alkohol

Alkohol und Ibuprofen belasten beide die Magenschleimhaut, daher steigt bei gleichzeitigem Konsum das Risiko für Magenbeschwerden und Blutungen. Einen zeitlichen Abstand, der dieses Risiko sicher aufhebt, gibt es nicht; wer das Mittel braucht, verzichtet in dieser Zeit besser auf Alkohol.

Klinisch bedeutsam sind mehrere Kombinationen. Gerinnungshemmende Arzneimittel und Thrombozytenaggregationshemmer erhöhen das Blutungsrisiko deutlich. Niedrig dosierte Acetylsalicylsäure zum Herzschutz kann in ihrer Wirkung abgeschwächt werden. Antidepressiva vom SSRI-Typ steigern ebenfalls das Blutungsrisiko im Magen-Darm-Trakt. Die Kombination aus ACE-Hemmer oder Sartan, einem entwässernden Arzneimittel und einem nichtsteroidalen Antirheumatikum belastet die Nieren besonders. Weiters betroffen sind Kortisonpräparate, Lithium, Methotrexat und Ciclosporin.

Sagen Sie in der Ordination und in der Apotheke, was Sie sonst noch anwenden, auch rezeptfreie Mittel und Nahrungsergänzungen. Die e-Medikation in ELGA zeigt der Apotheke die eingelösten Verordnungen, aber nicht das, was Sie ohne Rezept gekauft haben.

Gegenanzeigen: wer Ibuprofen nicht anwenden soll

Nicht angewendet werden darf Ibuprofen bei bekannter Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder gegen andere nichtsteroidale Antirheumatika, insbesondere wenn nach Acetylsalicylsäure oder einem verwandten Mittel schon einmal Asthma, Nesselausschlag oder eine Schwellung aufgetreten ist.

Weitere Gegenanzeigen sind ein bestehendes oder wiederholt aufgetretenes Magen- oder Zwölffingerdarmgeschwür, eine Magen-Darm-Blutung, schwere Leber-, Nieren- oder Herzschwäche sowie bestimmte Störungen der Blutgerinnung. Im letzten Schwangerschaftsdrittel ist die Anwendung nicht zulässig.

Besondere Vorsicht gilt bei Bluthochdruck, Herzschwäche, eingeschränkter Nierenfunktion, chronisch entzündlicher Darmerkrankung, Asthma, im höheren Lebensalter und bei gleichzeitiger Einnahme gerinnungshemmender Arzneimittel. In diesen Situationen entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt, ob ein anderes Schmerzmittel geeigneter ist, etwa ein Präparat mit Paracetamol. Wer mehrere Dauermedikamente nimmt, klärt die Verträglichkeit besser vorher ab, als sie im Selbstversuch herauszufinden. Die vollständige Liste der Gegenanzeigen steht in der Gebrauchsinformation der jeweiligen Packung und in der Fachinformation im Arzneispezialitätenregister des BASG.

Schwangerschaft und Stillzeit

Im letzten Schwangerschaftsdrittel ist Ibuprofen nicht anzuwenden. Nichtsteroidale Antirheumatika können in dieser Phase den vorzeitigen Verschluss eines kindlichen Blutgefäßes begünstigen, die Nierenfunktion des Kindes und die Fruchtwassermenge beeinträchtigen sowie die Wehentätigkeit hemmen.

Im ersten und zweiten Drittel kommt eine Anwendung nur nach ärztlicher Abwägung und möglichst kurz in Betracht. Wer schwanger ist oder eine Schwangerschaft vermutet, bespricht jedes Schmerzmittel vorher in der betreuenden Ordination.

In der Stillzeit geht der Wirkstoff nur in geringen Mengen in die Muttermilch über; die kurzfristige Anwendung wird üblicherweise als vertretbar beurteilt, die Entscheidung trifft aber die betreuende Ärztin oder der betreuende Arzt. Bei bestehendem Kinderwunsch ist zu bedenken, dass nichtsteroidale Antirheumatika den Eisprung vorübergehend beeinflussen können. Verbindlich sind die Angaben der aktuellen Fachinformation.

Generikum und Originalpräparat

Ibuprofen ist der Name des Wirkstoffs, nicht einer Marke. In Österreich sind zahlreiche Präparate verschiedener Hersteller mit demselben Wirkstoff zugelassen, als Filmtabletten, Weichkapseln, Granulat, Saft für Kinder, Zäpfchen oder Gel zur Anwendung auf der Haut.

Für ein Generikum muss die Gleichwertigkeit zum Referenzpräparat nachgewiesen sein; Wirkstoff, Stärke und Darreichungsform stimmen überein. Unterschiede betreffen Hilfsstoffe, Überzug, Tablettengröße und Preis. Für Menschen mit Unverträglichkeiten kann der Blick auf die Hilfsstoffe wichtig sein, etwa auf Zuckeraustauschstoffe in flüssigen Formen.

Welches Präparat Sie erhalten, hängt von der Verordnung, der Verfügbarkeit und beim Kassenrezept vom Erstattungskodex ab. Wir nennen bewusst keine Markennamen als Empfehlung. Zu beachten ist außerdem, dass Schmerzmittel auch in Kombinationspräparaten gegen Erkältung stecken können: Wer mehrere Mittel gleichzeitig nimmt, riskiert unbemerkt eine doppelte Dosis desselben Wirkstoffs.

Fortführung einer bereits eingestellten Therapie bei MEDINOW

Wir richten uns an Menschen, die eine bereits ärztlich begonnene Behandlung mit einer rezeptpflichtigen Stärke fortführen möchten, etwa im Rahmen einer entzündlichen Gelenkserkrankung. Für die rezeptfreien Stärken ist das nicht sinnvoll, weil dafür keine Verordnung nötig ist.

Sie füllen einen medizinischen Fragebogen aus und laden die Unterlagen hoch, die die bisherige Behandlung belegen. Eine Ärztin oder ein Arzt beurteilt die Angaben schriftlich; wir bieten weder Videosprechstunde noch Telefonberatung und keinen Live-Chat, das Modell ist bewusst asynchron. Passt die Anfrage, bekommen Sie ein Dokument nach dem Anhang der Richtlinie 2012/52/EU als PDF per E-Mail. Damit und mit einem amtlichen Lichtbildausweis gehen Sie in jede Apotheke; ein PIN-Code wird nicht vergeben. Arzneimittel versenden wir nicht: Der Versand rezeptpflichtiger Arzneimittel nach Österreich ist nach § 59 Abs. 8 AMG untersagt.

Die Gebühr beträgt 24,90 €. Sie deckt die ärztliche Prüfung, nicht die Ausstellung des Dokuments. Lehnt der Arzt aus medizinischen Gründen ab, wird sie erstattet; reichen Sie angeforderte Unterlagen nicht nach, entfällt die Erstattung, weil die Prüfung bereits stattgefunden hat.

Nicht geeignet ist dieser Weg bei neuen, unklaren oder starken Schmerzen, bei Verdacht auf eine behandlungsbedürftige Ursache und bei Warnzeichen wie Fieber über mehrere Tage, Blut im Stuhl oder Atemnot. Das gehört in eine Ordination oder in ein Spital. Eine Bestätigung für den Krankenstand stellen wir nicht aus; dafür ist die behandelnde Ordination zuständig.

Gebrauchsinformation und Fachinformation

Verbindlich ist immer die aktuelle Gebrauchsinformation der Packung, die Sie in Händen halten, denn Stärke, Hilfsstoffe und Warnhinweise unterscheiden sich zwischen den Präparaten. Die österreichischen Fach- und Gebrauchsinformationen aller zugelassenen Arzneispezialitäten sind öffentlich im Arzneispezialitätenregister des BASG abrufbar; dort finden Sie zu jedem Präparat den aktuellen Stand samt Zulassungsnummer.

Diese Seite fasst zusammen, was für die Einordnung wichtig ist. Sie ersetzt weder das Lesen der Gebrauchsinformation noch die Beratung in der Apotheke oder in einer Ordination. Angaben zu Höchstdosis, Anwendungsdauer und Altersgrenzen entnehmen Sie bitte der Packung, weil sie sich je nach Stärke und Darreichungsform unterscheiden.

Vermutete Nebenwirkungen können Patientinnen und Patienten in Österreich auch selbst melden; das BASG stellt dafür ein eigenes Meldeformular bereit. Solche Meldungen sind ein wesentlicher Teil der Arzneimittelüberwachung und erreichen die Behörde unabhängig davon, ob eine Ordination sie ebenfalls meldet.

Wer diese Seite verantwortet

Autor und medizinische Prüfung: lek. Damian Wojno, polnische Approbation, Nr. 3211301, für MEDINOW Sp. z o.o. Zuletzt geprüft am 29. August 2026. MEDINOW ist ein in Polen registrierter Anbieter; die Beurteilung erfolgt schriftlich durch einen in Polen approbierten Arzt, nicht durch eine österreichische Ordination. Eine ärztliche Verordnung aus einem anderen EU-Staat wird in Österreich als Privatrezept behandelt. Diese Seite ersetzt keine persönliche Untersuchung und keine Notfallversorgung: Bei akuten Beschwerden wenden Sie sich an eine Ordination, an den Gesundheitsruf 1450 oder in bedrohlichen Situationen an die Rettung unter 144. Für rezeptfreie Stärken bieten wir bewusst keine kostenpflichtige Prüfung an. Die Angaben auf dieser Seite sind eine Zusammenfassung; verbindlich ist die jeweils aktuelle Fach- und Gebrauchsinformation, die über das Arzneispezialitätenregister des BASG öffentlich abrufbar ist. Wir nennen bewusst kein Präparat als Empfehlung und geben keine Arzneimittelpreise als Angebot an, weil Werbung für rezeptpflichtige Arzneimittel gegenüber Laien unzulässig ist. Ebenso nennen wir keine einzelne Apotheke: Ein Dokument, das den Vorgaben entspricht, wird in jeder Apotheke geprüft, und über die Abgabe entscheidet die Apothekerin oder der Apotheker eigenverantwortlich.

Ist Ibuprofen in Österreich rezeptpflichtig?

Nur teilweise. Die niedrigen Stärken, üblicherweise 200 mg und 400 mg, sind in jeder Apotheke ohne Rezept erhältlich. Höhere Stärken wie 600 mg und 800 mg sowie bestimmte Packungen sind rezeptpflichtig und werden nur gegen eine gültige ärztliche Verordnung abgegeben. Für die rezeptfreien Stärken brauchen Sie weder ein Rezept noch eine kostenpflichtige ärztliche Prüfung.

Wie schnell wirkt Ibuprofen?

Bei Schmerzen zeigt sich die Wirkung üblicherweise nach etwa einer halben bis einer Stunde, bei Fieber ähnlich. Wird die Tablette zu einer Mahlzeit genommen, kann sich der Beginn etwas verzögern, dafür ist sie magenverträglicher. Die entzündungshemmende Wirkung bei Gelenksbeschwerden zeigt sich erst über mehrere Tage regelmäßiger Anwendung.

Welche Nebenwirkungen sind häufig?

Am häufigsten sind Magen-Darm-Beschwerden wie Sodbrennen, Übelkeit, Bauchschmerzen und Durchfall, dazu Kopfschmerzen und Schwindel. Ernst sind Magen-Darm-Blutungen, ein Blutdruckanstieg, Wassereinlagerungen und eine Verschlechterung der Nierenfunktion. Bei schwarzem Stuhl, Bluterbrechen, Atemnot oder Hautausschlag mit Blasen suchen Sie rasch ärztliche Hilfe.

Darf man zu Ibuprofen Alkohol trinken?

Davon ist abzuraten. Alkohol und Ibuprofen reizen beide die Magenschleimhaut, gemeinsam steigt das Risiko für Magenbeschwerden und Blutungen. Einen sicheren zeitlichen Abstand gibt es nicht. Wer regelmäßig Alkohol trinkt und zugleich ein Schmerzmittel braucht, bespricht das besser in einer Ordination.

Wie bekomme ich ein Folgerezept für eine rezeptpflichtige Stärke?

Über einen medizinischen Fragebogen samt Unterlagen zur bisherigen Behandlung. Ein Arzt beurteilt die Angaben schriftlich, ohne Videosprechstunde und ohne Telefonat. Passt die Anfrage, kommt ein PDF nach dem Anhang der Richtlinie 2012/52/EU per E-Mail, mit dem Sie samt Lichtbildausweis in jede Apotheke gehen. Die Gebühr von 24,90 € deckt die ärztliche Prüfung, nicht die Ausstellung des Dokuments.