Ibuprofen: Wirkung, Dosierung und Nebenwirkungen

Ibuprofen ist ein nichtsteroidales Antirheumatikum und wirkt schmerzstillend, fiebersenkend und entzündungshemmend. In Österreich hängt die Rezeptpflicht von Stärke und Präparat ab: Tabletten mit 200 mg sind rezeptfrei, bei 400 mg kommt es auf das Präparat an, 600 mg und 800 mg gibt es nur auf Rezept. Diese Seite erklärt Wirkung, Dosierung, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen und wann eine ärztliche Beurteilung wirklich nötig ist.

Wofür wird Ibuprofen angewendet?

Ibuprofen wird bei leichten bis mäßig starken Schmerzen, bei Fieber und bei entzündlichen Beschwerden angewendet. Typische Anwendungsgebiete sind Kopf- und Zahnschmerzen, Regelschmerzen, Muskel- und Gelenksbeschwerden, Schmerzen nach Verletzungen sowie fieberhafte Erkältungskrankheiten. Die höheren, rezeptpflichtigen Stärken setzt die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt vor allem bei entzündlichen Gelenkserkrankungen und bei stärkeren Schmerzzuständen ein.

Der Wirkstoff hemmt die Cyclooxygenasen und damit die Bildung von Prostaglandinen. Prostaglandine verstärken Schmerzempfindung, Entzündung und Fieber, sie schützen aber auch die Magenschleimhaut und steuern die Durchblutung der Nieren mit. Aus genau diesem Doppeleffekt erklären sich Nutzen und Nebenwirkungen zugleich.

Wichtig ist die Einordnung: Ibuprofen behandelt Beschwerden, nicht ihre Ursache. Halten Schmerzen an, kehren sie regelmäßig wieder oder kommen Fieber über mehrere Tage, ungewollter Gewichtsverlust oder nächtliche Beschwerden dazu, gehört die Ursache in einer Ordination abgeklärt, statt sie mit einem Schmerzmittel zu überdecken.

Welche Nebenwirkungen hat Ibuprofen?

Am häufigsten betreffen die Nebenwirkungen den Magen-Darm-Trakt: Sodbrennen, Übelkeit, Bauchschmerzen, Blähungen und Durchfall. Auch Kopfschmerzen, Schwindel und Müdigkeit kommen vor. Diese Beschwerden sind unangenehm, aber meist nicht gefährlich.

Ernst zu nehmen sind Geschwüre und Blutungen im Magen-Darm-Trakt, die auch ohne Vorwarnung auftreten können, ein Anstieg des Blutdrucks, Wassereinlagerungen und eine Verschlechterung der Nierenfunktion. Bei hoher Dosierung und längerer Anwendung ist zudem ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Ereignisse beschrieben. Menschen mit Überempfindlichkeit gegen nichtsteroidale Antirheumatika können mit Asthma, Nesselausschlag oder einer Kreislaufreaktion reagieren. Sehr selten treten schwere Hautreaktionen auf.

Rasch ärztliche Hilfe suchen sollten Sie bei schwarzem Stuhl, Bluterbrechen, starken Bauchschmerzen, Atemnot, Hautausschlag mit Blasenbildung, deutlich verringerter Harnmenge oder rascher Gewichtszunahme mit geschwollenen Beinen. Bei bedrohlicher Atemnot oder Kreislaufreaktion gilt die Rettung unter 144, sonst die Gesundheitsberatung 1450.

Wie wird Ibuprofen dosiert und eingenommen?

Die Dosierung richtet sich nach Stärke, Anwendungsgebiet, Alter und Begleiterkrankungen; verbindlich sind die Gebrauchsinformation der jeweiligen Packung und die ärztliche Anweisung. Der Grundsatz lautet: die niedrigste wirksame Dosis über den kürzest möglichen Zeitraum, weil Risiko und Anwendungsdauer eng zusammenhängen.

Die Tabletten werden mit ausreichend Wasser geschluckt. Wer empfindlich auf den Magen reagiert, nimmt sie zu oder nach einer Mahlzeit; das verzögert den Wirkeintritt etwas, ist aber verträglicher. Ein Effekt auf Schmerzen zeigt sich üblicherweise nach etwa einer halben bis einer Stunde.

Zwei nichtsteroidale Antirheumatika gleichzeitig zu nehmen, etwa Ibuprofen und Diclofenac, erhöht nur das Risiko, nicht die Wirkung. In der Selbstmedikation ist Ibuprofen für die kurzfristige Anwendung gedacht; bleiben die Beschwerden bestehen oder brauchen Sie das Mittel über längere Zeit regelmäßig, gehört das ärztlich beurteilt. Ältere Menschen, Personen mit Nieren- oder Herzerkrankung und Menschen mit Magenvorgeschichte brauchen eine eigene ärztliche Festlegung.

Ist Ibuprofen in Österreich rezeptpflichtig?

Teilweise, und zwar abhängig von Stärke, Darreichungsform und Präparat. Maßgeblich ist der Abgabestatus, den das Arzneispezialitätenregister des BASG für jedes zugelassene Präparat ausweist und der auch auf der Packung steht. Tabletten mit 200 mg oder 300 mg sind rezeptfrei. Bei 400 mg gibt es beides: Ein Teil der Präparate wird ohne Rezept abgegeben, ein anderer Teil ist rezeptpflichtig. Tabletten mit 600 mg oder 800 mg sind ausnahmslos rezeptpflichtig und werden nur gegen eine gültige ärztliche Verordnung abgegeben. Die Übersicht unten fasst die wichtigsten Darreichungsformen der Präparate zusammen, die laut Register derzeit in Verkehr sind.

Für die rezeptfreien Stärken brauchen Sie also weder ein Rezept noch eine kostenpflichtige ärztliche Prüfung. Wir bieten dafür bewusst nichts an, weil eine Gebühr für eine Verordnung, die niemand benötigt, eine Leistung ohne Gegenwert wäre.

Rezeptfrei bedeutet dabei nicht harmlos. Die Beratung in der Apotheke ist Teil der Sicherheit dieser Abgabe: Wer gerinnungshemmende Arzneimittel nimmt, schwanger ist oder eine Nieren-, Herz- oder Magenerkrankung hat, sollte das dort ansprechen. Wie Sie über MEDINOW ein Rezept für eine rezeptpflichtige Stärke anfragen, bei laufender wie bei neuer Behandlung, steht weiter unten.

Stärke und DarreichungsformAbgabe laut Arzneispezialitätenregister
200 mg und 300 mg, Tablettenrezeptfrei
200 mg, Weichkapselnje nach Präparat rezeptfrei oder rezeptpflichtig
400 mg, Tabletten und Weichkapselnje nach Präparat rezeptfrei oder rezeptpflichtig
600 mg und 800 mg, Tablettenrezeptpflichtig
Gel 50 mg/g zur Anwendung auf der Hautrezeptfrei
Saft und Zäpfchen für Kinderje nach Präparat rezeptfrei oder rezeptpflichtig
Injektions- und Infusionslösungenrezeptpflichtig

Preis und Erstattung in Österreich

Rezeptfreie Packungen zahlen Sie in Österreich grundsätzlich selbst; eine Erstattung durch die Sozialversicherung kommt in der Regel nur für rezeptpflichtig verordnete Arzneimittel in Betracht. Was eine Packung kostet, hängt von Präparat, Größe und Erstattungsstatus ab; Beträge nennen wir absichtlich nicht, da das als Werbung für das Arzneimittel gelten würde. Entscheidend dafür ist der Erstattungskodex, den der Dachverband der Sozialversicherungsträger führt. Präparate der Grünen Box gibt es auf Kassenrezept ohne zusätzliche Bewilligung, für die Gelbe Box sind eine ärztliche Begründung oder die Zustimmung des Chefarztes nötig, und für die Rote Box gelten eigene Regeln. Wird auf Kassenrezept mit der e-card abgegeben, zahlen Sie pro Packung die gesetzliche Rezeptgebühr; ihre Höhe wird jeweils für ein Kalenderjahr festgelegt und ist bei der ÖGK abrufbar. Bei geringem Einkommen und in einigen anderen Fällen kann man sich von der Rezeptgebühr befreien lassen, zusätzlich gibt es eine Obergrenze für diese Gebühr. Bei einem Privatrezept, also auch bei einem Rezept aus einem anderen EU-Land, zahlen Sie den ganzen Apothekenpreis aus eigener Tasche.

Wechselwirkungen und Alkohol

Alkohol und Ibuprofen belasten beide die Magenschleimhaut, daher steigt bei gleichzeitigem Konsum das Risiko für Magenbeschwerden und Blutungen. Einen zeitlichen Abstand, der dieses Risiko sicher aufhebt, gibt es nicht; wer das Mittel braucht, verzichtet in dieser Zeit besser auf Alkohol.

Klinisch bedeutsam sind mehrere Kombinationen. Gerinnungshemmende Arzneimittel und Thrombozytenaggregationshemmer erhöhen das Blutungsrisiko deutlich. Niedrig dosierte Acetylsalicylsäure zum Herzschutz kann in ihrer Wirkung abgeschwächt werden. Antidepressiva vom SSRI-Typ steigern ebenfalls das Blutungsrisiko im Magen-Darm-Trakt. Die Kombination aus ACE-Hemmer oder Sartan, einem entwässernden Arzneimittel und einem nichtsteroidalen Antirheumatikum belastet die Nieren besonders. Weiters betroffen sind Kortisonpräparate, Lithium, Methotrexat und Ciclosporin.

Sagen Sie in der Ordination und in der Apotheke, was Sie sonst noch anwenden, auch rezeptfreie Mittel und Nahrungsergänzungen. Die e-Medikation in ELGA zeigt der Apotheke die eingelösten Verordnungen, aber nicht das, was Sie ohne Rezept gekauft haben.

Gegenanzeigen: wer Ibuprofen nicht anwenden soll

Nicht angewendet werden darf Ibuprofen bei bekannter Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder gegen andere nichtsteroidale Antirheumatika, insbesondere wenn nach Acetylsalicylsäure oder einem verwandten Mittel schon einmal Asthma, Nesselausschlag oder eine Schwellung aufgetreten ist.

Weitere Gegenanzeigen sind ein bestehendes oder wiederholt aufgetretenes Magen- oder Zwölffingerdarmgeschwür, eine Magen-Darm-Blutung, schwere Leber-, Nieren- oder Herzschwäche sowie bestimmte Störungen der Blutgerinnung. Im letzten Schwangerschaftsdrittel ist die Anwendung nicht zulässig.

Besondere Vorsicht gilt bei Bluthochdruck, Herzschwäche, eingeschränkter Nierenfunktion, chronisch entzündlicher Darmerkrankung, Asthma, im höheren Lebensalter und bei gleichzeitiger Einnahme gerinnungshemmender Arzneimittel. In diesen Situationen entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt, ob ein anderes Schmerzmittel geeigneter ist, etwa ein Präparat mit Paracetamol. Wer mehrere Dauermedikamente nimmt, klärt die Verträglichkeit besser vorher ab, als sie im Selbstversuch herauszufinden. Die vollständige Liste der Gegenanzeigen steht in der Gebrauchsinformation der jeweiligen Packung und in der Fachinformation im Arzneispezialitätenregister des BASG.

Schwangerschaft und Stillzeit

Im letzten Schwangerschaftsdrittel ist Ibuprofen nicht anzuwenden. Nichtsteroidale Antirheumatika können in dieser Phase den vorzeitigen Verschluss eines kindlichen Blutgefäßes begünstigen, die Nierenfunktion des Kindes und die Fruchtwassermenge beeinträchtigen sowie die Wehentätigkeit hemmen.

Im ersten und zweiten Drittel kommt eine Anwendung nur nach ärztlicher Abwägung und möglichst kurz in Betracht. Wer schwanger ist oder eine Schwangerschaft vermutet, bespricht jedes Schmerzmittel vorher in der betreuenden Ordination.

In der Stillzeit geht der Wirkstoff nur in geringen Mengen in die Muttermilch über; die kurzfristige Anwendung wird üblicherweise als vertretbar beurteilt, die Entscheidung trifft aber die betreuende Ärztin oder der betreuende Arzt. Bei bestehendem Kinderwunsch ist zu bedenken, dass nichtsteroidale Antirheumatika den Eisprung vorübergehend beeinflussen können. Verbindlich sind die Angaben der aktuellen Fachinformation.

Generikum und Originalpräparat

Ibuprofen ist der Name des Wirkstoffs, nicht einer Marke. In Österreich sind zahlreiche Präparate verschiedener Hersteller mit demselben Wirkstoff zugelassen, als Filmtabletten, Weichkapseln, Granulat, Saft für Kinder, Zäpfchen oder Gel zur Anwendung auf der Haut.

Für ein Generikum muss die Gleichwertigkeit zum Referenzpräparat nachgewiesen sein; Wirkstoff, Stärke und Darreichungsform stimmen überein. Unterschiede betreffen Hilfsstoffe, Überzug, Tablettengröße und Preis. Für Menschen mit Unverträglichkeiten kann der Blick auf die Hilfsstoffe wichtig sein, etwa auf Zuckeraustauschstoffe in flüssigen Formen.

Welches Präparat Sie erhalten, hängt von der Verordnung, der Verfügbarkeit und beim Kassenrezept vom Erstattungskodex ab. Wir nennen bewusst keine Markennamen als Empfehlung. Zu beachten ist außerdem, dass Schmerzmittel auch in Kombinationspräparaten gegen Erkältung stecken können: Wer mehrere Mittel gleichzeitig nimmt, riskiert unbemerkt eine doppelte Dosis desselben Wirkstoffs.

Rezept online anfragen

Am einfachsten ist es, wenn Sie eine bereits ärztlich begonnene Behandlung mit einer rezeptpflichtigen Stärke fortführen möchten, etwa im Rahmen einer entzündlichen Gelenkserkrankung. Wenn Sie die rezeptpflichtige Stärke bisher nicht einnehmen, beschreiben Sie im Fragebogen Ihre Beschwerden oder Ihre Diagnose; der Arzt entscheidet, ob ein Behandlungsbeginn ohne Untersuchung vor Ort vertretbar ist, und kann Befunde anfordern oder Ihnen eine Ordination empfehlen. Für die rezeptfreien Stärken ist das nicht sinnvoll, weil dafür keine Verordnung nötig ist. Dafür beantworten Sie einen medizinischen Fragebogen und laden vorhandene Befunde hoch, bei einer laufenden Therapie die Nachweise zur bisherigen Behandlung. Der Arzt beurteilt die Angaben schriftlich; es gibt kein Video, kein Telefonat und keinen Live-Chat. Passt die Anfrage, bekommen Sie ein Rezept als PDF per E-Mail, das in Österreich wie ein Privatrezept behandelt wird. Damit und mit einem amtlichen Lichtbildausweis gehen Sie in eine Apotheke; ein PIN-Code wird nicht vergeben. Medikamente verschicken wir nicht, denn rezeptpflichtige Arzneimittel nach Österreich zu versenden, ist nach § 59 Abs. 8 AMG untersagt. Bezahlt wird die ärztliche Prüfung Ihrer Angaben, ein bestimmtes Dokument ist damit nicht garantiert. Entscheidet sich der Arzt aus medizinischen oder rechtlichen Gründen dagegen, zahlen wir das Honorar zurück. Fordert der Arzt Unterlagen an, bleiben Ihnen dafür mindestens 7 Tage samt Erinnerung, und auf Wunsch verlängern wir diese Frist. Kann die Prüfung trotzdem nicht zu Ende geführt werden, beenden wir die Anfrage und zahlen das gesamte Honorar zurück. Nicht geeignet ist dieser Weg bei unklaren oder starken Schmerzen, bei Verdacht auf eine behandlungsbedürftige Ursache und bei Warnzeichen wie Fieber über mehrere Tage, Blut im Stuhl oder Atemnot. Das gehört in eine Ordination oder in ein Spital. Eine Bestätigung für den Krankenstand stellen wir nicht aus; dafür ist die behandelnde Ordination zuständig. Wie ein Rezept aus einem anderen EU-Staat in Österreich behandelt wird, erklärt die Seite Privatrezept in Österreich; einen Überblick über rezeptfreie und rezeptpflichtige Schmerzmittel gibt die Seite Schmerzmittel.

Gebrauchsinformation und Fachinformation

Verbindlich ist immer die aktuelle Gebrauchsinformation der Packung, die Sie in Händen halten, denn Stärke, Hilfsstoffe und Warnhinweise unterscheiden sich zwischen den Präparaten. Die österreichischen Fach- und Gebrauchsinformationen aller zugelassenen Arzneispezialitäten sind öffentlich im Arzneispezialitätenregister des BASG abrufbar; dort finden Sie zu jedem Präparat den aktuellen Stand samt Zulassungsnummer.

Diese Seite fasst zusammen, was für die Einordnung wichtig ist. Sie ersetzt weder das Lesen der Gebrauchsinformation noch die Beratung in der Apotheke oder in einer Ordination. Angaben zu Höchstdosis, Anwendungsdauer und Altersgrenzen entnehmen Sie bitte der Packung, weil sie sich je nach Stärke und Darreichungsform unterscheiden.

Vermutete Nebenwirkungen können Patientinnen und Patienten in Österreich auch selbst melden; das BASG stellt dafür ein eigenes Meldeformular bereit. Solche Meldungen sind ein wesentlicher Teil der Arzneimittelüberwachung und erreichen die Behörde unabhängig davon, ob eine Ordination sie ebenfalls meldet.

Wer diese Seite verantwortet

Autor und medizinische Prüfung: lek. Damian Wojno, polnische Approbation (PWZ) Nr. 3211301, Ärztekammer in Olsztyn (Polen), für MEDINOW Sp. z o.o. Anbieter ist die in Polen eingetragene MEDINOW; die schriftliche Prüfung übernimmt ein in Polen zugelassener Arzt, keine österreichische Ordination. In Österreich gilt ein Rezept aus einem anderen EU-Land als Privatrezept. Eine Untersuchung vor Ort oder Hilfe im Notfall bietet diese Seite nicht: Bei akuten Beschwerden ist eine Ordination oder die Gesundheitsberatung 1450 die richtige Stelle, in lebensbedrohlichen Situationen die Rettung unter 144. Für rezeptfreie Stärken bieten wir bewusst keine kostenpflichtige Prüfung an. Hier finden Sie eine Kurzfassung; gültig sind allein die aktuelle Fach- und Gebrauchsinformation, die jeder im Arzneispezialitätenregister des BASG einsehen kann. Eine Empfehlung für ein Präparat und Preisangebote für Arzneimittel gibt es bei uns nicht, weil Werbung für rezeptpflichtige Medikamente bei Laien verboten ist. Ebenso nennen wir keine einzelne Apotheke: Ob eine Apotheke ein Rezept einlöst, entscheidet die Apothekerin oder der Apotheker im Einzelfall.

Ist Ibuprofen in Österreich rezeptpflichtig?

Nur teilweise. Tabletten mit 200 mg sind rezeptfrei, bei 400 mg ist ein Teil der Präparate rezeptfrei und ein Teil rezeptpflichtig, und Tabletten mit 600 mg oder 800 mg gibt es nur gegen eine gültige ärztliche Verordnung. Welcher Status für ein Präparat gilt, steht auf der Packung und im Arzneispezialitätenregister des BASG. Für die rezeptfreien Stärken brauchen Sie weder ein Rezept noch eine kostenpflichtige ärztliche Prüfung.

Wie schnell wirkt Ibuprofen?

Bei Schmerzen zeigt sich die Wirkung üblicherweise nach etwa einer halben bis einer Stunde, bei Fieber ähnlich. Wird die Tablette zu einer Mahlzeit genommen, kann sich der Beginn etwas verzögern, dafür ist sie magenverträglicher. Die entzündungshemmende Wirkung bei Gelenksbeschwerden zeigt sich erst über mehrere Tage regelmäßiger Anwendung.

Welche Nebenwirkungen sind häufig?

Am häufigsten sind Magen-Darm-Beschwerden wie Sodbrennen, Übelkeit, Bauchschmerzen und Durchfall, dazu Kopfschmerzen und Schwindel. Ernst sind Magen-Darm-Blutungen, ein Blutdruckanstieg, Wassereinlagerungen und eine Verschlechterung der Nierenfunktion. Bei schwarzem Stuhl, Bluterbrechen, Atemnot oder Hautausschlag mit Blasen suchen Sie rasch ärztliche Hilfe.

Darf man zu Ibuprofen Alkohol trinken?

Davon ist abzuraten. Alkohol und Ibuprofen reizen beide die Magenschleimhaut, gemeinsam steigt das Risiko für Magenbeschwerden und Blutungen. Einen sicheren zeitlichen Abstand gibt es nicht. Wer regelmäßig Alkohol trinkt und zugleich ein Schmerzmittel braucht, bespricht das besser in einer Ordination.

Wie bekomme ich ein Rezept für eine rezeptpflichtige Stärke?

Über einen medizinischen Fragebogen, bei laufender Behandlung samt Unterlagen zur bisherigen Therapie, bei neuen Beschwerden mit einer genauen Schilderung; die Entscheidung trifft der Arzt. Er beurteilt die Angaben schriftlich, ohne Video, Telefonat oder Live-Chat. Ist alles in Ordnung, erhalten Sie ein PDF per E-Mail und legen es zusammen mit einem Lichtbildausweis in der Apotheke vor. Bezahlt wird die ärztliche Prüfung Ihrer Angaben, ein bestimmtes Dokument ist damit nicht garantiert.