Antibiotika: wann ein Rezept online infrage kommt und wann nicht

In Österreich gibt es kein Antibiotikum zum Einnehmen ohne Rezept, und das hat medizinische Gründe: Antibiotika wirken nur gegen Bakterien, und welches passt, hängt von Erreger, Ort der Infektion und Vorerkrankungen ab. Diese Seite erklärt, wann eine schriftliche ärztliche Beurteilung ausreichen kann, wann ein Infekt in eine Ordination gehört und warum ein neuer Infekt online häufig mit einer Ablehnung endet.

Gibt es Antibiotika ohne Rezept?

Zum Einnehmen nicht. Im Arzneispezialitätenregister des BASG ist jedes Antibiotikum zur Anwendung im ganzen Körper, also jedes Präparat der ATC-Gruppe J01, als rezeptpflichtig geführt, ebenso die zugelassenen Antibiotika für Haut, Augen und Ohren. Rezeptfrei sind lediglich einzelne Lutschtabletten mit dem örtlich wirkenden Antibiotikum Tyrothricin, kombiniert mit einem Desinfektionsmittel und einem lokal betäubenden Wirkstoff, etwa Dorithricin und Lemocin; ein Präparat, das zusätzlich Neomycin enthält, ist rezeptpflichtig. Sie sind zur unterstützenden Behandlung leichter bis mittelschwerer Entzündungen in Mund und Rachen zugelassen; tritt nach zwei Tagen keine Besserung ein, ist laut Fachinformation von Dorithricin ärztlicher Rat einzuholen.

Rezeptpflichtige Arzneimittel dürfen nach § 1 Abs. 5 Rezeptpflichtgesetz nur in Apotheken abgegeben werden. Die Abgabe im Fernabsatz, also per Versand an Endverbraucher, ist nach § 59 Abs. 8 Arzneimittelgesetz verboten; die Ausnahme nach Abs. 9 gilt nur für rezeptfreie Arzneispezialitäten. Wer rezeptpflichtige Arzneimittel außerhalb einer Apotheke erwirbt, riskiert außerdem, dass sie nach § 6 Abs. 3 Rezeptpflichtgesetz für verfallen erklärt werden. Warum auch wir keine Medikamente verschicken, steht im Beitrag Warum wir keine Medikamente versenden.

Bakterien oder Viren: wann ein Antibiotikum hilft

Antibiotika hemmen die Vermehrung von Bakterien oder töten sie ab. Gegen Viren wirken sie nicht, weil Viren weder einen eigenen Stoffwechsel noch eine Zellwand haben. Das Gesundheitsportal nennt als oft bakteriell etwa Mandelentzündung, Lungenentzündung, Blasenentzündung und eitrige Hautentzündungen; Scharlach, Keuchhusten und Abszesse sind immer bakteriell. Oft viral sind dagegen Halsschmerzen, Erkältungen, Schnupfen und Durchfall, immer viral sind die echte Grippe und die Masern.

Am Anfang sehen bakterielle und virale Infekte oft gleich aus. Ob Bakterien beteiligt sind, klärt die Ärztin oder der Arzt häufig erst mit einer Untersuchung, einer Blutabnahme oder einem Abstrich, bei Halsschmerzen etwa mit einem Streptokokken-Schnelltest. Viele leichte Infekte heilen bei sonst gesunden Menschen von selbst aus, und eine einfache Erkältung wird durch ein Antibiotikum nicht kürzer. Bei schweren bakteriellen Infektionen wie einer Lungenentzündung kann es dagegen Leben retten.

Auch die Wahl des Wirkstoffs ist keine Formsache. Die Fachinformation von Doxycyclin hält etwa fest, dass Infektionen mit Verdacht auf Staphylokokken, Streptokokken oder Pneumokokken wegen der Resistenzlage nicht mit Doxycyclin behandelt werden sollen. Was beim letzten Infekt geholfen hat, passt deshalb nicht automatisch zum nächsten.

Was eine schriftliche ärztliche Beurteilung leisten kann

Unser Angebot ist eine schriftliche Beurteilung: Sie füllen einen medizinischen Fragebogen aus, der Arzt prüft Ihre Angaben und entscheidet. Es gibt kein Videogespräch, kein Telefonat und keinen Live-Chat. Damit lässt sich manches gut beurteilen, vieles aber nicht.

Am ehesten passt dieser Weg, wenn eine Behandlung bereits ärztlich festgelegt und dokumentiert ist, etwa wenn eine verordnete Packung nicht für die vorgesehene Dauer reicht oder eine Langzeitbehandlung laut Befund oder Arztbrief fortgesetzt werden soll. In Einzelfällen kann der Arzt bei Erwachsenen ohne Warnzeichen auch bei einem neuen, unkomplizierten Infekt ein Antibiotikum verordnen, wenn sich aus den Angaben eine klare Indikation ergibt. Fehlen Unterlagen, fordert er sie über die Plattform nach; er kann auch eine Untersuchung in einer Ordination empfehlen.

Offen gesagt: Bei einem neuen Infekt endet die Beurteilung häufig mit einer Ablehnung, weil sich ohne Untersuchung nicht seriös klären lässt, ob Bakterien beteiligt sind und welcher Wirkstoff passt. Bezahlt wird die ärztliche Prüfung Ihrer Angaben, ein bestimmtes Dokument ist damit nicht garantiert. Entscheidet sich der Arzt aus medizinischen oder rechtlichen Gründen dagegen, zahlen wir das Honorar zurück. Fordert der Arzt Unterlagen an, bleiben Ihnen dafür mindestens 7 Tage samt Erinnerung, und auf Wunsch verlängern wir diese Frist. Kann die Prüfung trotzdem nicht zu Ende geführt werden, beenden wir die Anfrage und zahlen das gesamte Honorar zurück. Einen Anspruch auf ein Rezept gibt es nicht.

Wann ein Infekt in eine Ordination gehört

Ob sich ein Infekt schriftlich beurteilen lässt, entscheidet der Arzt im Einzelfall anhand Ihrer Angaben. Fest steht nur: Eine Anfrage stellen Erwachsene ab 18 Jahren für sich selbst, nicht für Kinder oder andere Personen. Bei Kindern ist die kinderärztliche oder hausärztliche Ordination zuständig.

In den folgenden Situationen lässt sich ohne Untersuchung oft nicht klären, ob und welches Antibiotikum nötig ist, und eine Ordination ist meist der bessere Weg. Wenden Sie sich an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt; sind Sie unsicher, wie dringend es ist, berät die Gesundheitsnummer 1450. Bei Atemnot, Brustschmerz, Verwirrtheit oder rasch zunehmenden Schmerzen warten Sie nicht auf eine schriftliche Beurteilung, sondern rufen die Rettung unter 144.

  • Fieber, Schüttelfrost oder ein deutlich reduzierter Allgemeinzustand.
  • Schwangerschaft und Stillzeit, weil die Wahl des Wirkstoffs dann besonders sorgfältig abgewogen werden muss.
  • Ein unklarer Infekt, bei dem erst eine Untersuchung, ein Abstrich oder ein Harnbefund zeigt, worum es sich handelt.
  • Keine Besserung oder eine Verschlechterung unter einem bereits eingenommenen Antibiotikum.
  • Der Wunsch nach einem Antibiotikum ohne aktuellen Infekt, also auf Vorrat: Dafür besteht keine Indikation.

Ein neuer Infekt ist keine Fortsetzung

Ein Antibiotikum wird für eine bestimmte Infektion verordnet. Kommen Wochen später wieder Halsweh, Husten oder Brennen beim Wasserlassen, ist das ein neuer Infekt, der neu beurteilt werden muss: Erreger, Ort und Schwere können andere sein, und manches heilt ohne Antibiotikum aus. Für neue Beschwerden wird deshalb nicht einfach ein früheres Antibiotikarezept wiederholt; der Arzt beurteilt den neuen Infekt neu.

Übrig gebliebene Tabletten gehören nicht in die Hausapotheke. Das Gesundheitsportal rät davon ab, Reste für später aufzuheben oder weiterzugeben, auch nicht innerhalb der Familie, und empfiehlt die Rückgabe in der Apotheke. Umgekehrt gilt: Ein verordnetes Antibiotikum nehmen Sie so lange, wie es verordnet wurde, auch wenn die Beschwerden früher abklingen, denn verbliebene Keime können die Krankheit erneut ausbrechen lassen.

Resistenzen: warum jede unnötige Einnahme zählt

Bei einer Antibiotikaresistenz haben Bakterien eine Eigenschaft erworben, die sie vor einem Antibiotikum schützt, und sie können diese Eigenschaft sogar an andere Bakterienarten weitergeben. Je häufiger Antibiotika eingesetzt werden, desto größer ist das Risiko: wenn sie zu oft, zu kurz oder zu niedrig dosiert eingenommen werden oder bei Infektionen, gegen die sie nicht wirken. Als Ursache nennt das Gesundheitsportal ausdrücklich auch Therapiewünsche von Patientinnen und Patienten.

Die Folgen: Infektionen dauern länger, sind schwerer zu behandeln, und bisher gut behandelbare Erkrankungen können lebensbedrohlich werden, besonders für Kleinkinder sowie ältere und chronisch kranke Menschen. Der bekannteste multiresistente Erreger ist MRSA. Händewaschen mit Wasser und Seife und Impfungen schützen vor manchen Infektionen und sparen so Antibiotika ein.

Häufig verordnete Wirkstoffe im Überblick

Die Übersicht nennt Wirkstoffe mit je einem in Österreich zugelassenen Beispielpräparat aus dem Arzneispezialitätenregister. Sie ist keine Empfehlung, denn welcher Wirkstoff passt, entscheidet die Diagnose. Ausführlich beschrieben ist Amoxicillin.

WirkstoffGruppeBeispielpräparatStatus in Österreich
AmoxicillinAminopenicillinAmoxilanrezeptpflichtig
Amoxicillin mit ClavulansäureAminopenicillin mit Betalaktamase-HemmerAugmentinrezeptpflichtig
Phenoxymethylpenicillin (Penicillin V)PenicillinOspenrezeptpflichtig
DoxycyclinTetracyclinDoxybenerezeptpflichtig
AzithromycinMakrolidZithromaxrezeptpflichtig
ClarithromycinMakrolidKlacidrezeptpflichtig
CefuroximCephalosporinZinnatrezeptpflichtig

Worauf bei der Einnahme zu achten ist

Verbindlich ist die Gebrauchsinformation des jeweiligen Präparats. Einige Grundsätze gelten für viele Antibiotika; ob Alkohol erlaubt ist, hängt vom Wirkstoff ab und ist im Beitrag Antibiotika und Alkohol erklärt.

  • Mit Wasser einnehmen: Säfte, Milchprodukte und Alkohol können die Wirkung beeinflussen, bei manchen Wirkstoffen ist bis zu drei Stunden nach der Einnahme auf Milchprodukte zu verzichten.
  • Möglichst immer zur gleichen Tageszeit einnehmen, damit der Wirkstoff gleichmäßig wirkt.
  • Doxycyclin aufrecht und nicht unmittelbar vor dem Schlafengehen einnehmen, mindestens zwei Stunden vor Milchprodukten, Antazida oder Eisenpräparaten, und UV-Strahlung meiden, weil die Haut lichtempfindlich werden kann.
  • Manche Antibiotika können die Wirkung der Pille beeinträchtigen; für Doxycyclin empfiehlt die Fachinformation während der Behandlung eine nicht-hormonelle Verhütungsmethode.
  • Frühere Unverträglichkeiten und alle anderen Arzneimittel angeben, besonders Blutverdünner und säurebindende Mittel (Antazida).
  • Schwerer oder anhaltender Durchfall, auch bis zu zwei Monate nach der Behandlung, gehört ärztlich abgeklärt; Mittel, die die Darmbewegung hemmen, sind dann nicht geeignet.

Zahnfleisch- und Zahnentzündung

Eine Zahnfleischentzündung entsteht laut Gesundheitsportal meist durch bakterielle Beläge. Die Behandlung beginnt deshalb in der zahnärztlichen Ordination: Die Zahnärztin oder der Zahnarzt entfernt Beläge und Zahnstein und reinigt die Zahnfleischtaschen, nur unter Umständen wird zusätzlich ein Antibiotikum verordnet. Vorbeugend wirken gründliches Zähneputzen, die Reinigung der Zahnzwischenräume und regelmäßige Kontrollen. Schmerzen an einem Zahn oder eine Schwellung im Kiefer gehören ebenfalls zur Zahnärztin oder zum Zahnarzt bzw. in ein Zahnambulatorium, weil dort die Ursache behandelt wird.

So läuft die Anfrage ab

Die Beurteilung nimmt lek. Damian Wojno vor, Arzt mit polnischer Approbation (Nr. 3211301, Ärztekammer in Olsztyn); er ist nicht in Österreich niedergelassen. Der Fragebogen ist rund um die Uhr erreichbar, einen Termin brauchen Sie nicht, und eine Bearbeitungsdauer sagen wir nicht zu.

  • Leistung wählen und den medizinischen Fragebogen ausfüllen: gewünschtes Präparat oder Beschwerden, Vorerkrankungen, Allergien, aktuelle Medikamente und persönliche Daten.
  • Das Honorar online bezahlen.
  • Der Arzt prüft die Angaben und fordert fehlende Unterlagen bei Bedarf über die Plattform nach.
  • Verschreibt der Arzt, schicken wir Ihnen das Privatrezept als PDF an Ihre E-Mail-Adresse.
  • Den Ausdruck legen Sie in einer Apotheke vor.

Das Rezept in der Apotheke einlösen

Das Dokument ist eine grenzüberschreitende Verschreibung; Grundlage der Anerkennung ist Artikel 11 der Richtlinie 2011/24/EU. In Österreich wird es wie ein Privatrezept behandelt, die Apotheke kann das Antibiotikum also abgeben, die Kosten tragen Sie selbst. Das PDF trägt keine qualifizierte elektronische Signatur; ob eine Apotheke das Rezept einlöst, entscheidet die Apothekerin oder der Apotheker im Einzelfall.

Legen Sie das Rezept innerhalb eines Monats vor: Nach § 4 Abs. 1 Rezeptpflichtgesetz verliert es seine Gültigkeit, wenn die erste Abgabe nicht spätestens einen Monat nach dem Ausstellungsdatum erfolgt. Mehr dazu steht im Beitrag Wie lange ist ein Rezept gültig?.

Kann man in Österreich Antibiotika ohne Rezept kaufen?

Antibiotika zum Einnehmen nicht. Apotheken geben sie nur gegen ärztliche Verschreibung ab, und ein Versand an Privatpersonen ist verboten. Was im Internet ohne Rezept angeboten wird, stammt aus unklarer Quelle, und beim Kauf außerhalb einer Apotheke kann die Ware für verfallen erklärt werden. Der seriöse Weg führt über eine ärztliche Beurteilung.

Gibt es ein rezeptfreies Antibiotikum gegen Zahnfleischentzündung?

Nur zur Unterstützung: Einige Lutschtabletten mit Tyrothricin sind rezeptfrei, und Dorithricin ist laut Fachinformation zur unterstützenden Behandlung auch bei Entzündungen des Zahnfleisches angezeigt. Die Ursache, meist bakterielle Beläge, entfernt jedoch die Zahnärztin oder der Zahnarzt. Ein Antibiotikum zum Einnehmen gibt es nur auf Rezept, und es wird bei einer Zahnfleischentzündung nur unter Umständen gebraucht.

Bekomme ich online ein Antibiotikum für einen neuen Infekt?

Das ist möglich, aber eher die Ausnahme. Sprechen die Angaben eindeutig für eine bakterielle Infektion und fehlen Warnzeichen, kann der Arzt bei Erwachsenen verordnen. Kann nur eine Untersuchung klären, worum es geht, lehnt er ab und verweist an eine Ordination; das Honorar bekommen Sie dann zurück.

Darf ich übrig gebliebene Antibiotika später nehmen?

Nein. Ein Rest passt in Wirkstoff, Menge und Dauer kaum je zu einem neuen Infekt, und eine zu kurze oder falsch gewählte Behandlung fördert Resistenzen. Geben Sie Reste in der Apotheke ab.

Hilft ein Antibiotikum bei Erkältung oder Grippe?

Nein. Beide werden von Viren verursacht, und Antibiotika wirken ausschließlich gegen Bakterien. Ein Antibiotikum brächte hier nur das Risiko von Nebenwirkungen wie Durchfall oder Hautausschlag und würde Resistenzen fördern. Meist genügt es, die Beschwerden zu lindern; bei Atemnot, hohem Fieber oder einer Verschlechterung gehört der Infekt ärztlich untersucht.

Wer bezahlt das Antibiotikum bei einem Privatrezept?

Sie selbst, direkt in der Apotheke; der Preis hängt von Präparat und Packung ab. Eine Kostenerstattung durch den Sozialversicherungsträger ist bei einem Privatrezept die Ausnahme und richtet sich nach dessen Regeln. Das Honorar für die ärztliche Beurteilung ist davon getrennt und betrifft kein Arzneimittel.