Rezept für die Pille: auch Minipille, Pflaster und Ring

Die Pille, das Verhütungspflaster und der Vaginalring sind in Österreich rezeptpflichtig. Am einfachsten ist die Folgeverordnung eines Präparats, das Sie bereits gut vertragen; ein Beginn oder ein Wechsel ist möglich, wenn Ihre Angaben vollständig sind und nichts dagegen spricht. Diese Seite erklärt, was der Arzt prüft, wann er ablehnt und wie Sie das Rezept in der Apotheke einlösen.

EmpfängnisverhütungMit der Pille beginnen oder weiter verhütenBezahlung mit eps, Karte, Klarna, Apple Pay oder Google Pay 24,90 € Jetzt anfragen

Welche Verhütungsmittel über diesen Weg möglich sind

Infrage kommen Präparate, die Sie selbst anwenden: die Kombinationspille mit Östrogen und Gestagen, die östrogenfreie Minipille, das Verhütungspflaster und der Vaginalring. Minipillen gibt es in Österreich mit Desogestrel und mit Drospirenon. Das Pflaster (EVRA) wird drei Wochen lang wöchentlich gewechselt, der Ring bleibt drei Wochen in der Scheide; danach folgt jeweils eine Woche Pause.

Methoden, die in einer Ordination eingesetzt oder verabreicht werden, laufen nicht über diesen Weg: Hormon- und Kupferspirale, Hormonstäbchen und Dreimonatsspritze. Für sie ist eine gynäkologische Ordination die richtige Adresse.

Die Pille danach braucht kein Rezept, sie ist in Österreich rezeptfrei in der Apotheke erhältlich. Je früher sie eingenommen wird, desto besser: Präparate mit Levonorgestrel spätestens 72 Stunden, Präparate mit Ulipristalacetat spätestens 120 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr. Warten Sie in diesem Fall nicht auf eine Beurteilung, sondern gehen Sie direkt in eine Apotheke.

Am einfachsten: die gewohnte Pille weiter anwenden

Am leichtesten zu beurteilen ist ein Präparat, das Sie bereits länger anwenden und gut vertragen. Dafür braucht der Arzt den genauen Namen und die Stärke, wie sie auf der Packung stehen. Dieselbe Wirkstoffkombination gibt es unter verschiedenen Namen und in unterschiedlichen Dosierungen, etwa mit 20 oder mit 30 Mikrogramm Ethinylestradiol. Dazu kommen die bisherige Anwendungsdauer, die Verträglichkeit und die Frage, ob seit der letzten Verordnung neue Beschwerden oder Erkrankungen aufgetreten sind.

Stellen Sie die Anfrage, bevor die letzte Packung zu Ende geht. Eine verlängerte Pause gefährdet den Empfängnisschutz, und nach einer Unterbrechung von vier Wochen oder länger gibt es laut Fachinformation Hinweise auf ein erhöhtes Thromboserisiko beim Wiederbeginn. Wie Sie eine Dauermedikation ohne Lücke planen, lesen Sie unter Folgerezept in Österreich.

Beginn oder Wechsel: was vorher geklärt sein muss

Die Fachinformation kombinierter Präparate verlangt vor dem Beginn oder der Wiederaufnahme eine vollständige Anamnese samt Familienanamnese, den Ausschluss einer Schwangerschaft, eine Blutdruckmessung und eine körperliche Untersuchung, die sich an den Gegenanzeigen orientiert. Einen Teil davon leistet ein sorgfältig ausgefüllter Fragebogen, eine Untersuchung ersetzt er nicht.

Ein Beginn oder Wechsel ist über diesen Weg deshalb möglich, wenn Ihre Angaben vollständig sind, ein aktueller Blutdruckwert vorliegt und nichts gegen das gewünschte Präparat spricht. Der Arzt kann Unterlagen nachfordern oder eine Untersuchung in einer gynäkologischen Ordination empfehlen. Wer wechseln möchte, wählt zugleich ein anderes Risikoprofil: Kombinierte Präparate unterscheiden sich im Thromboserisiko, und solche mit Levonorgestrel, Norgestimat oder Norethisteron sind laut Fachinformation mit dem geringsten Risiko verbunden.

Wer bisher nicht hormonell verhütet hat, beginnt eine Kombinationspille laut Fachinformation am ersten Tag der Monatsblutung. Ein Start am zweiten bis fünften Tag ist möglich; dann wird in den ersten sieben Tagen zusätzlich ein Kondom empfohlen. Wie ein Wechsel von einem anderen Präparat, vom Pflaster oder vom Ring abläuft, beschreibt die Gebrauchsinformation des neuen Präparats.

Thromboserisiko im Vergleich

Kombinierte hormonelle Verhütung erhöht das Risiko für Blutgerinnsel in den Venen. Am höchsten ist es im ersten Anwendungsjahr, und es bleibt dennoch unter dem Risiko in der Schwangerschaft und nach einer Geburt. Es steigt mit Übergewicht ab einem BMI über 30, mit zunehmendem Alter, besonders über 35, bei längerer Ruhigstellung und wenn ein Elternteil oder ein Geschwister, vor allem vor dem 50. Lebensjahr, eine Thrombose hatte. Vor einer größeren geplanten Operation, etwa an Beinen oder Hüfte, rät die Fachinformation, ein kombiniertes Präparat mindestens vier Wochen vorher zu unterbrechen.

Für Herzinfarkt und Schlaganfall kommen Rauchen, Bluthochdruck, Migräne und Diabetes als Risikofaktoren hinzu; Frauen über 35, die weiter rauchen, empfiehlt die Fachinformation dringend eine andere Methode. Wie hoch das Grundrisiko für eine Venenthrombose je nach Präparat ist, zeigen die Schätzwerte aus den Fachinformationen:

SituationBlutgerinnsel pro Jahr bei 10.000 Frauen
keine kombinierte hormonelle Verhütung, nicht schwangeretwa 2
Kombinationspille mit Levonorgestrel, Norethisteron oder Norgestimatetwa 5 bis 7
Pflaster mit Norelgestromin oder Ring mit Etonogestreletwa 6 bis 12
Kombinationspille mit Drospirenonetwa 9 bis 12

Welche Angaben der Arzt braucht

Der Blutdruckwert ist kein Formalismus: Bei schwerem Bluthochdruck ist eine kombinierte Pille kontraindiziert, und steigt der Blutdruck unter der Anwendung deutlich an und lässt sich nicht ausreichend behandeln, muss sie abgesetzt werden. Für die Beurteilung braucht der Arzt Angaben zu diesen Punkten:

  • Name und Stärke des Präparats, Anwendungsdauer und Verträglichkeit
  • Alter, Größe und Gewicht sowie die Angabe, ob Sie rauchen
  • ein aktueller, in Ruhe gemessener Blutdruckwert
  • Migräne und ob sie mit Aura auftritt, also mit Vorboten wie Sehstörungen oder Kribbeln
  • frühere Thrombosen, Embolien, Herzinfarkt oder Schlaganfall
  • Thrombosen oder Embolien bei Eltern oder Geschwistern und in welchem Alter sie auftraten
  • Lebererkrankungen, Tumoren, insbesondere Brustkrebs, sowie Diabetes
  • eine kürzlich zurückliegende Geburt, die Stillzeit oder eine geplante Operation
  • alle weiteren Arzneimittel, auch rezeptfreie und pflanzliche wie Johanniskraut

Wann der Arzt ablehnt

Ob ein Rezept infrage kommt, klärt der Arzt für jede Anfrage einzeln. In der Regel kommt sie nicht infrage, wenn Angaben fehlen oder widersprüchlich sind und sich nicht klären lassen, wenn eine Schwangerschaft nicht ausgeschlossen ist oder wenn neue Beschwerden wie ungeklärte Blutungen eine Untersuchung brauchen. Auch die Minipille kommt nicht für jede Frau infrage, etwa nicht bei Brustkrebs, schweren Lebererkrankungen oder Blutungen unklarer Ursache; ihre Liste der Gegenanzeigen ist aber deutlich kürzer, weil sie kein Östrogen enthält.

Bei kombinierten Präparaten nennt die Fachinformation unter anderem diese Gegenanzeigen:

  • eine bestehende oder frühere Thrombose oder Embolie und eine bekannte erbliche oder erworbene Neigung dazu
  • Herzinfarkt, Schlaganfall oder deren Vorstufen wie Angina pectoris oder eine transitorische ischämische Attacke
  • Migräne mit fokalen neurologischen Symptomen, also mit Aura
  • Diabetes mit Gefäßschäden, schwerer Bluthochdruck oder schwere Fettstoffwechselstörung
  • schwere Lebererkrankung, Lebertumoren und hormonabhängige bösartige Tumoren
  • ungeklärte vaginale Blutungen
  • bei manchen Präparaten die gleichzeitige Anwendung bestimmter Hepatitis-C-Medikamente oder von Johanniskraut

Warnzeichen, bei denen Sie nicht auf ein Rezept warten

Bestimmte Beschwerden gehören nicht in einen Fragebogen. Suchen Sie bei den folgenden Anzeichen unverzüglich ärztliche Hilfe, im Notfall über die Rettung 144, und sagen Sie dort, dass Sie hormonell verhüten:

  • Schwellung, Schmerzen oder Überwärmung eines Beins, oft nur auf einer Seite
  • plötzliche Atemnot, plötzlicher Husten, stechender Brustschmerz oder schneller, unregelmäßiger Herzschlag
  • plötzliche Taubheit oder Schwäche einer Körperseite, Sprach- oder Sehstörungen
  • plötzliche, starke oder ungewohnt lange Kopfschmerzen
  • Schmerz, Druck oder Engegefühl in der Brust, auch mit Ausstrahlung in Arm, Kiefer oder Rücken

Was die Verhütungssicherheit beeinträchtigt

Wird eine Kombinationspille um weniger als 12 Stunden verspätet eingenommen, bleibt der Schutz laut Fachinformation erhalten. Bei der Minipille hängt der Spielraum vom Wirkstoff ab: bei Desogestrel bis zu 12 Stunden, bei Drospirenon bis zu 24 Stunden. Bei längerer Verspätung gelten die Regeln der Gebrauchsinformation, die je nach Einnahmewoche verschieden sind und meist sieben Tage zusätzliche Verhütung, etwa mit Kondom, vorsehen.

Bei Erbrechen oder starkem Durchfall in den ersten drei bis vier Stunden nach der Einnahme wird der Wirkstoff möglicherweise nicht vollständig aufgenommen; die Gebrauchsinformation beschreibt, wann eine Ersatztablette nötig ist. Arzneimittel, die bestimmte Leberenzyme anregen, schwächen die Wirkung, genannt werden etwa Carbamazepin, Phenytoin, Rifampicin, einige HIV-Medikamente und Johanniskraut. Bei einer kurzen Behandlung empfiehlt die Fachinformation zusätzlich eine Barrieremethode für die gesamte Dauer und 28 Tage danach. Auch das Abnehmmittel Orlistat kann bei schwerem Durchfall die Pille unsicher machen (medikamentöse Gewichtsreduktion).

Beim Pflaster kann die Wirksamkeit ab einem Körpergewicht von 90 kg vermindert sein, und die pflasterfreie Woche darf nicht länger als sieben Tage dauern; sonst ist laut Fachinformation sieben Tage lang eine zusätzliche nichthormonelle Methode nötig. Ein Vaginalring, der weniger als drei Stunden außerhalb der Scheide war, schützt weiter; er wird abgespült und wieder eingesetzt. Für alle Methoden gilt: Hormonelle Verhütung schützt nicht vor sexuell übertragbaren Infektionen.

Ablauf, Honorar und Einlösen in der Apotheke

Sie füllen den medizinischen Fragebogen aus und bezahlen das Honorar online. Der Arzt prüft Ihre Angaben; fehlen Unterlagen oder ein aktueller Messwert, fordert er sie über die Plattform nach. Bei positiver Beurteilung erhalten Sie ein Privatrezept als PDF per E-Mail und nehmen den Ausdruck in eine Apotheke mit. Es gibt kein Videogespräch, kein Telefonat und keinen Live-Chat; der Fragebogen ist rund um die Uhr erreichbar, ein Termin ist nicht nötig. Eine Bearbeitungsdauer sagen wir nicht zu, und ein Anspruch auf ein Rezept besteht nicht.

Das Honorar beträgt 24,90 €. Eine vorrangige Bearbeitung kostet zusätzlich 9,90 €; sie reiht die Anfrage vor, ohne eine Dauer bis zur Fertigstellung zuzusagen. Bezahlt wird die ärztliche Prüfung Ihrer Angaben, ein bestimmtes Dokument ist damit nicht garantiert. Entscheidet sich der Arzt aus medizinischen oder rechtlichen Gründen dagegen, zahlen wir das Honorar zurück. Fordert der Arzt Unterlagen an, bleiben Ihnen dafür mindestens 7 Tage samt Erinnerung, und auf Wunsch verlängern wir diese Frist. Kann die Prüfung trotzdem nicht zu Ende geführt werden, beenden wir die Anfrage und zahlen das gesamte Honorar zurück.

Die Pille selbst bezahlen Sie in der Apotheke, ein Privatrezept wird von der Sozialversicherung nicht erstattet. Das Rezept ist eine grenzüberschreitende Verschreibung, Grundlage der Anerkennung ist Artikel 11 der Richtlinie 2011/24/EU; eine qualifizierte elektronische Signatur nach eIDAS trägt es nicht. Ob eine Apotheke es einlöst, entscheidet die Apothekerin oder der Apotheker im Einzelfall. Legen Sie es innerhalb eines Monats nach dem Ausstellungsdatum vor (Rezeptgültigkeit); Arzneimittel versenden wir nicht.

Medizinische Prüfung: lek. Damian Wojno, polnische Approbation, Nr. 3211301, für MEDINOW Sp. z o.o. Eine ärztliche Einschätzung Ihrer persönlichen Situation kann dieser Beitrag nicht ersetzen.

Kann ich mir die Pille online verschreiben lassen?

Ja, über einen medizinischen Fragebogen und eine schriftliche ärztliche Beurteilung, ohne Termin. Am einfachsten ist das bei einem Präparat, das Sie bereits vertragen. Für einen Beginn oder Wechsel braucht der Arzt besonders vollständige Angaben samt aktuellem Blutdruckwert und kann eine Untersuchung in einer Ordination empfehlen.

Brauche ich für ein Folgerezept der Pille einen Frauenarzttermin?

Für die Anfrage nicht. Die Fachinformation sieht aber Kontrollen vor, deren Häufigkeit sich nach den gängigen Richtlinien und nach Ihrer Situation richtet. Eine Folgeverordnung ersetzt die gynäkologische Vorsorge nicht.

Zahlt die Krankenkasse die Pille in Österreich?

Mit einem Privatrezept nicht: Sie bezahlen die Packung in der Apotheke selbst. Laut dem ersten österreichischen Verhütungsbericht des Gesundheitsministeriums trägt die Hälfte der Frauen, die verhüten, die Kosten allein, gut ein Viertel teilt sie mit dem Partner. Der Preis hängt vom Präparat, vom Hersteller und von der Packungsgröße ab; die Apotheke nennt Ihnen den Betrag vor der Abgabe.

Bekomme ich die Pille, wenn ich rauche?

Rauchen erhöht unter kombinierten Präparaten das Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfall. Frauen über 35, die weiter rauchen, empfiehlt die Fachinformation dringend eine andere Methode. Die östrogenfreie Minipille kommt auch für Frauen infrage, die Östrogene nicht anwenden können. Die Entscheidung trifft der Arzt nach Ihren Angaben.

Darf ich in der Stillzeit die Pille nehmen?

Kombinierte Pillen werden laut Fachinformation nicht allgemein empfohlen, solange noch gestillt wird, weil sie die Milchmenge verringern und die Zusammensetzung der Muttermilch verändern können. Die östrogenfreie Minipille kann laut öffentlichem Gesundheitsportal auch in der Stillzeit eingenommen werden; ab wann, klären Sie nach der Geburt in der Ordination. Bedenken Sie außerdem, dass das Thromboserisiko nach einer Geburt erhöht ist.

Wie lange ist ein Rezept für die Pille gültig?

Nach dem Rezeptpflichtgesetz verliert ein Rezept seine Gültigkeit, wenn die erste Abgabe nicht spätestens einen Monat nach dem Ausstellungsdatum erfolgt; sonst gilt es zwölf Monate, sofern kein kürzerer Zeitraum vermerkt ist. Lösen Sie es deshalb innerhalb eines Monats ein.

Was tun, wenn ich die Pille vergessen habe?

Ist die Kombinationspille um weniger als 12 Stunden verspätet, nehmen Sie sie nach; der Schutz bleibt laut Fachinformation erhalten. Bei längerer Verspätung gelten die Regeln der Gebrauchsinformation für die jeweilige Einnahmewoche. Hatten Sie davor ungeschützten Geschlechtsverkehr, kann die Pille danach sinnvoll sein. Sie ist rezeptfrei und wirkt umso besser, je früher sie genommen wird: mit Levonorgestrel spätestens 72 Stunden, mit Ulipristalacetat spätestens 120 Stunden danach.