Was kostet ein Privatrezept?

Ein Privatrezept verursacht in Österreich zwei getrennte Beträge: das ärztliche Honorar für die Beurteilung und den Preis des Arzneimittels in der Apotheke. Das Honorar bezahlt die ärztliche Leistung, nicht das Papier und nicht das Medikament. Den aktuellen Betrag zeigt die Leistungsseite zum Privatrezept und noch einmal der Bestellvorgang vor der Zahlung. Dieser Beitrag erklärt, was das Honorar abdeckt, warum das Arzneimittel getrennt bezahlt wird, was bei einer ärztlichen Ablehnung mit dem Honorar geschieht und wie eine Kostenerstattung durch die Sozialversicherung funktioniert.

Honorar und Arzneimittelpreis: die zwei Beträge

Wie hoch das Honorar für die ärztliche Beurteilung ist, zeigt die Leistungsseite Privatrezept mit dem aktuellen Betrag; für eine Anfrage im Bereich Gewichtsabnahme und für eine vorrangige Bearbeitung gelten eigene Beträge. Maßgeblich ist der Betrag, der auf der Leistungsseite und noch einmal vor der Zahlung angezeigt wird.

Diese Beträge betreffen ausschließlich die ärztliche Leistung. Das Arzneimittel selbst bezahlen Sie getrennt in der Apotheke, und zwar zum dort gültigen Preis. Wir nennen diesen Preis nicht, weil er von Präparat, Stärke und Packungsgröße abhängt und weil das Arzneimittel nicht Gegenstand unseres Angebots ist. Die Apotheke gibt Ihnen dazu eine verbindliche Auskunft.

Wer eine niedergelassene Wahlärztin oder einen Wahlarzt in Österreich aufsucht, bezahlt das Honorar dort nach dem Tarif der Ordination und erhält eine Honorarnote. Die Höhe ist frei vereinbar und liegt je nach Fach und Aufwand unterschiedlich. Auch dieses Honorar deckt die ärztliche Leistung ab, nicht das Arzneimittel. Wie sich die drei üblichen Wege unterscheiden, zeigt die Tabelle.

VergleichOnline-Beurteilung über diese SeiteWahlärztin oder WahlarztVertragsärztin oder Vertragsarzt
Ärztliches HonorarBetrag je Anfrage, auf der Leistungsseite angezeigtTarif der Ordination, frei vereinbar; die ÖGK erstattet einen Teilkeines, die Ordination rechnet mit der Kasse ab
Ablauf der Beurteilungmedizinischer Fragebogen, kein Video, kein Telefonatpersönlich in der Ordinationpersönlich in der Ordination
Arzneimittel in der ApothekePrivatrezept: voller Apothekenpreisje nach Rezept: Rezeptgebühr oder voller ApothekenpreisKassenrezept: Rezeptgebühr je Packung, außer bei Befreiung

Wofür wird das Honorar bezahlt und wofür nicht?

Bezahlt wird die ärztliche Beurteilung Ihrer Angaben: die Durchsicht des Fragebogens, die Bewertung von Diagnose, Dosis, Begleitmedikation und Kontrollen, die Entscheidung über eine Verordnung und, wenn diese ausfällt, das Ausstellen des Dokuments.

Nicht bezahlt wird ein bestimmtes Ergebnis. Eine ärztliche Beurteilung ist keine Bestellung, bei der die Ware zugesagt ist; sie kann ergeben, dass eine Verordnung fachlich nicht vertretbar ist. Genau dann hat die Leistung stattgefunden, obwohl kein Rezept entsteht. Anbieter, die pauschal ein Rezept zusagen, versprechen etwas, das eine ärztliche Beurteilung nicht hergibt.

Ebenfalls nicht enthalten ist das Arzneimittel, nicht enthalten sind Laboruntersuchungen, bildgebende Verfahren und jede Form körperlicher Untersuchung. Wo diese nötig sind, ist der Weg über eine Ordination vor Ort der richtige.

Warum wird das Medikament getrennt bezahlt?

Weil Arzneimittel in Österreich über Apotheken abgegeben werden und nicht per Versand: Die Abgabe von Arzneimitteln im Fernabsatz ist nach § 59 Abs. 8 Arzneimittelgesetz verboten. Ausgenommen sind nur in Österreich zugelassene oder registrierte nicht rezeptpflichtige Arzneispezialitäten, die eine Apotheke versendet (§ 59 Abs. 9); für rezeptpflichtige Arzneimittel gibt es diese Ausnahme nicht.

Das hat eine unmittelbare Folge für die Kostenstruktur: Wir können keinen Gesamtpreis aus Beurteilung und Präparat bilden, weil wir das Präparat weder verkaufen noch liefern dürfen. Per E-Mail kommt ein Dokument, in der Apotheke bezahlen Sie das Arzneimittel. Diese Trennung ist kein Nachteil, sondern das Merkmal, an dem sich ein zulässiges Angebot von einem unzulässigen unterscheidet.

Wenn ein Angebot im Internet einen Komplettpreis nennt, in dem das rezeptpflichtige Medikament enthalten ist und nach Hause geliefert wird, ist das für Österreich kein Angebot innerhalb des erlaubten Rahmens. Es ist zugleich der übliche Weg für gefälschte Präparate, weil ohne Apotheke in der Kette niemand Herkunft, Lagerung und Echtheit kontrolliert.

Was passiert mit dem Honorar, wenn kein Rezept ausgestellt wird?

Lehnt der Arzt eine Verordnung aus medizinischen oder rechtlichen Gründen ab, wird das Honorar vollständig rückerstattet. Fordert der Arzt Unterlagen an, haben Sie dafür mindestens 7 Tage Zeit, und wir erinnern Sie an die Frist; auf Wunsch kann sie verlängert werden. Lässt sich die Prüfung auch danach nicht abschließen, beenden wir die Anfrage und erstatten Ihnen das Honorar vollständig.

So steht es in unseren Geschäftsbedingungen im Abschnitt „Was die Gebühr abdeckt, und wann wir erstatten“.

Eine Zusage über die Dauer bis zur Fertigstellung geben wir nicht, auch nicht bei vorrangiger Bearbeitung. Die vorrangige Bearbeitung ordnet Ihre Anfrage in der Reihenfolge vor, sie verkürzt aber keine ärztliche Prüfung und ersetzt keine fehlenden Unterlagen.

Kassenrezept, privates Rezept und Rezeptgebühr

Bei einem Kassenrezept einer Vertragsärztin oder eines Vertragsarztes bezahlen Sie in der Apotheke die Rezeptgebühr je Packung, den Rest trägt Ihr Versicherungsträger. Bei einem Privatrezept bezahlen Sie den Apothekenpreis des Präparats.

Die Rezeptgebühr wird jährlich angepasst; die aktuelle Höhe steht auf den Seiten der Sozialversicherung. Es gibt Befreiungen, etwa bei niedrigem Einkommen oder bei bestimmten anzeigepflichtigen Erkrankungen, sowie eine Obergrenze, ab der im laufenden Kalenderjahr keine Rezeptgebühr mehr anfällt. Ob eine Befreiung vorliegt, prüft Ihr Träger, nicht die Apotheke. Wichtig für alle, die befreit sind: Die Befreiung umfasst laut ÖGK keine Privatrezepte, ein Privatrezept bezahlen Sie also auch dann selbst. Wie hoch die Rezeptgebühr derzeit ist und wann sie entfällt, erklärt der Beitrag Rezeptgebühr in Österreich.

Ein Privatrezept ist kein minderwertiges Rezept. Es wird in einer Apotheke geprüft und unterliegt denselben Anforderungen an Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit; über die Abgabe entscheidet die Apothekerin oder der Apotheker eigenverantwortlich. Der Unterschied liegt allein in der Abrechnung.

Wie funktioniert die Kostenerstattung durch die Sozialversicherung?

Sie reichen die saldierte Rechnung ein und Ihr Versicherungsträger entscheidet über eine Erstattung. Deren Höhe richtet sich nach dem, was im Kassensystem angefallen wäre, nicht nach dem, was Sie tatsächlich bezahlt haben.

Für ärztliche Honorare bei einer Wahlärztin oder einem Wahlarzt erstattet die ÖGK grundsätzlich 80 Prozent des Betrags, den sie einer Vertragsordination bezahlt hätte, höchstens aber die tatsächlichen Kosten; weil Wahlarzttarife meist höher sind als die Kassentarife, bleibt ein Teil des Honorars üblicherweise bei Ihnen. Die Rechnung können Sie bis zu 42 Monate nach der Behandlung einreichen. Für ein selbst bezahltes Arzneimittel erstattet die ÖGK 80 Prozent der Kosten, die ihr auf Kassenrezept entstanden wären, abzüglich der Rezeptgebühr, und das nur, wenn das Präparat grundsätzlich zum Bezug auf Kassenkosten vorgesehen ist. Bewilligungspflichtige Arzneimittel werden ohne vorherige Bewilligung des chef- und kontrollärztlichen Dienstes in der Regel nicht erstattet, auch nicht nachträglich. Präparate außerhalb des Erstattungskodex bleiben meist zur Gänze auf eigene Kosten.

Für ein grenzüberschreitendes Privatrezept wie das unsere ist eine Kostenerstattung die Ausnahme; ob und in welcher Höhe sie gewährt wird, entscheidet Ihr Versicherungsträger nach seinen Regeln. Heben Sie deshalb Rechnung und Rezeptkopie auf und fragen Sie vor einer teuren Anschaffung beim Träger nach. Die Auskunft kostet nichts, die Fehlannahme dagegen den Differenzbetrag.

Welche Leistungen bieten wir nicht an?

Eine Telekonsultation gibt es bei uns nicht: kein Video, kein Telefonat, kein Live-Chat. Das Verfahren ist ein medizinischer Fragebogen mit anschließender ärztlicher Beurteilung, also schriftlich und zeitversetzt. Einen Notdienst ersetzen wir nicht, und ebenso wenig den Besuch in einer Ordination oder im Spital.

Wir stellen außerdem keine Bestätigungen für den Krankenstand aus. Wer eine Krankenstandsbestätigung braucht, wendet sich an die betreuende Ordination oder an einen Arzt vor Ort.

Opioide, Benzodiazepine, Z-Substanzen, Stimulanzien, Gabapentinoide wie Pregabalin und Gabapentin sowie Cannabisarzneimittel verordnen wir grundsätzlich nicht, ebenso wenig Isotretinoin. Antidepressiva und andere Psychopharmaka beurteilen wir derzeit nicht online, auch nicht zur Fortführung. Suchtgifte und psychotrope Stoffe sind zudem von der EU-Regelung über die Anerkennung von Verschreibungen ausgenommen (Artikel 11 Absatz 6 der Richtlinie 2011/24/EU). Wer eine solche Therapie führt, bleibt in persönlicher Betreuung.

Woran erkennt man ein unseriöses Angebot?

An drei Merkmalen, die sich ohne Fachwissen prüfen lassen: an einer Zusage, dass ein Rezept in jedem Fall ausgestellt wird, an einem Komplettpreis inklusive Zusendung des rezeptpflichtigen Arzneimittels und am Fehlen einer namentlich genannten, überprüfbaren ärztlichen Verantwortung.

Dazu kommt die Frage nach dem Impressum: Wer betreibt die Seite, in welchem Land, unter welcher Rechtsform? Ein Anbieter, der diese Angaben versteckt, hat einen Grund dafür. Prüfen lässt sich auch die Zahlungsseite: Erfolgt die Zahlung über einen etablierten Anbieter mit klarem Beleg, oder wird eine Überweisung an eine Privatperson verlangt?

MEDINOW Sp. z o.o. ist ein in Polen registrierter Anbieter. Die ärztliche Beurteilung erfolgt durch einen in Polen approbierten Arzt, der nicht in Österreich niedergelassen und nicht in der Österreichischen Ärztekammer eingetragen ist; über die Abgabe in der Apotheke entscheidet die Apothekerin oder der Apotheker.

Autor und medizinische Prüfung: lek. Damian Wojno, polnische Approbation, Nr. 3211301, für MEDINOW Sp. z o.o. Eine ärztliche Einschätzung Ihrer persönlichen Situation kann dieser Beitrag nicht ersetzen.

Was kostet ein Privatrezept online?

Den aktuellen Betrag für die ärztliche Beurteilung zeigt die Leistungsseite zum Privatrezept; für den Bereich Gewichtsabnahme und für eine vorrangige Bearbeitung gelten eigene Beträge. Maßgeblich ist der Betrag, der vor der Zahlung angezeigt wird. Das Arzneimittel bezahlen Sie getrennt in der Apotheke.

Ist das Medikament im Preis enthalten?

Nein, und das darf es auch nicht sein. Arzneimittel werden in Österreich über Apotheken abgegeben, und der Versand rezeptpflichtiger Präparate ist nach § 59 Abs. 8 Arzneimittelgesetz verboten. Per E-Mail erhalten Sie ausschließlich das Rezept als PDF.

Erhalte ich die Gebühr zurück, wenn der Arzt kein Rezept ausstellt?

Wenn der Arzt die Verordnung aus medizinischen oder rechtlichen Gründen ablehnt, wird das Honorar rückerstattet. Bittet Sie der Arzt um Unterlagen, haben Sie dafür mindestens 7 Tage Zeit, wir erinnern Sie an die Frist, und auf Wunsch kann sie verlängert werden; lässt sich die Beurteilung dennoch nicht abschließen, erstatten wir Ihnen das Honorar vollständig.

Erstattet die Sozialversicherung ein Privatrezept?

Nicht direkt: Ein Privatrezept wird nicht über die Kasse abgerechnet, das Arzneimittel bezahlen Sie in der Apotheke zunächst selbst. Danach können Sie bei Ihrem Versicherungsträger eine Kostenerstattung beantragen; erstattet wird höchstens ein Anteil dessen, was im Kassensystem angefallen wäre, bei der ÖGK 80 Prozent davon abzüglich der Rezeptgebühr, sofern das Medikament grundsätzlich zum Bezug auf Kassenkosten vorgesehen ist. Für ein grenzüberschreitendes Privatrezept wie das unsere ist eine Kostenerstattung die Ausnahme und richtet sich nach den Regeln Ihres Versicherungsträgers.

Gilt die Rezeptgebührenbefreiung auch für ein Privatrezept?

Nein. Laut ÖGK übernimmt sie bei rezeptgebührenbefreiten Personen die Kosten der über ein e-Rezept verschriebenen Medikamente, ausgenommen sind aber Privatrezepte und rezeptfreie Heilmittel. Ein Privatrezept bezahlen Sie daher auch mit Befreiung selbst.

Wofür ist der Aufpreis für eine vorrangige Bearbeitung gedacht?

Für eine vorrangige Einordnung Ihrer Anfrage in der Bearbeitungsreihenfolge. Eine Zusage über die Dauer bis zur Fertigstellung ist damit nicht verbunden, und fehlende Unterlagen ersetzt der Aufpreis nicht.