Rezeptgebühr: wer zahlt, wer befreit ist und wann sie wegfällt
Für jedes Medikament, das eine Vertragsärztin oder ein Vertragsarzt auf Kassenrezept verordnet, zahlen Sie in der Apotheke pro Packung die Rezeptgebühr. Im Jahr 2026 sind das laut ÖGK 7,55 Euro. Hier lesen Sie, wer automatisch befreit ist, wer einen Antrag stellen kann, wie die Obergrenze von derzeit 2 Prozent des Nettoeinkommens funktioniert und warum beim Privatrezept keine Gebühr, aber der volle Arzneimittelpreis anfällt.
Wie hoch ist die Rezeptgebühr?
Die Rezeptgebühr ist der Selbstbehalt für ein Medikament, das auf Kosten der Krankenversicherung verordnet wurde. Sie bezahlen sie pro Packung in der Apotheke oder in der Hausapotheke einer Ordination, den restlichen Preis trägt Ihr Versicherungsträger. Laut ÖGK beträgt sie im Jahr 2026 7,55 Euro. Kostet das verordnete Präparat weniger, zahlen Sie nur diesen niedrigeren Preis.
Geregelt ist die Gebühr in § 136 ASVG. Dort ist vorgesehen, dass der Betrag jedes Jahr mit 1. Jänner aufgewertet wird. Für 2026 hat der Gesetzgeber diese Erhöhung ausgesetzt (§ 809 Abs. 3 ASVG), deshalb gilt der Wert des Vorjahres weiter. Wir haben die Beträge dieser Seite am 5. Oktober 2026 bei der ÖGK, beim Dachverband der Sozialversicherung und im Rechtsinformationssystem des Bundes abgerufen. Für spätere Jahre zählt der dann veröffentlichte Wert.
Kassenrezepte werden heute als e-Rezept im e-card-System gespeichert. Die Apotheke ruft die Verordnung mit Ihrer e-card, dem e-Rezept-Code oder der e-Rezept-ID ab und sieht dabei auch, ob für Sie gerade eine Befreiung gilt. Die Angaben hier folgen der ÖGK; sind Sie bei einem anderen Träger versichert, gilt dessen Auskunft.
Wer ist automatisch von der Rezeptgebühr befreit?
Einige Gruppen zahlen die Gebühr kraft Gesetz nicht und brauchen dafür keinen Antrag. Die Befreiung erstreckt sich laut ÖGK auch auf mitversicherte Angehörige und gilt zugleich als Befreiung vom Service-Entgelt für die e-card. Automatisch befreit sind:
- Bezieherinnen und Bezieher einer Ausgleichszulage, eines Ausgleichszulagenbonus oder eines Pensionsbonus
- Zivildiener
- Personen, die wegen des Bezugs von Sozialhilfe krankenversichert sind
- Asylwerberinnen und Asylwerber
- Selbstversicherte, die ein behindertes Kind oder eine nahe Angehörige beziehungsweise einen nahen Angehörigen pflegen
- Teilnehmende am Freiwilligen Sozialjahr, am Freiwilligen Umweltschutzjahr, am Gedenkdienst oder am Friedens- und Sozialdienst im Ausland
- Personen mit einer anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheit, und zwar nur für die Medikamente gegen diese Krankheit
- Personen, die der ÖGK nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz, dem Heeresversorgungsgesetz oder dem Opferfürsorgegesetz zugeteilt sind
Befreiung auf Antrag: die Einkommensgrenzen
Liegt Ihr monatliches Nettoeinkommen nicht über dem Richtsatz, können Sie die Befreiung beantragen, online über Meine ÖGK mit ID Austria oder mit dem Formular per Post. Gerechnet werden Ihr eigenes Einkommen und das der Partnerin oder des Partners zur Gänze, das Einkommen weiterer Personen im selben Haushalt zu 12,5 Prozent. Für jedes Kind erhöht sich der Richtsatz um 201,88 Euro, sofern dessen eigenes Nettoeinkommen unter 481,23 Euro liegt. Dem Antrag legen Sie Einkommensnachweise aller Personen im Haushalt bei.
Ein erhöhter Medikamentenbedarf liegt laut ÖGK vor, wenn im Durchschnitt mindestens vier Rezeptgebühren pro Monat anfallen; Gebühren, die innerhalb der Familie anfallen, werden dabei zusammengerechnet. Dann gilt der höhere Richtsatz in der rechten Spalte, und dem Antrag wird eine Medikamentenliste Ihrer Ordination beigelegt.
Pensionistinnen und Pensionisten sind ohne Antrag befreit, wenn sie eine Ausgleichszulage, einen Ausgleichszulagenbonus oder einen Pensionsbonus beziehen. Andernfalls stehen ihnen derselbe Antrag und die Obergrenze offen, die bei Pensionen von der aktuellen Nettopension aus berechnet wird.
| Haushalt | Richtsatz 2026 (Nettoeinkommen pro Monat) | bei erhöhtem Medikamentenbedarf |
|---|---|---|
| Alleinstehend | 1.308,39 Euro | 1.504,65 Euro |
| Ehepaar, Lebensgemeinschaft oder eingetragene Partnerschaft | 2.064,12 Euro | 2.373,74 Euro |
Die Obergrenze: 2 Prozent des Nettoeinkommens
Wer nicht befreit ist, zahlt trotzdem nicht unbegrenzt. Die Sozialversicherung führt für jede versicherte Person ein Konto der im Kalenderjahr bezahlten Gebühren. Erreicht die Summe zwei Prozent des Jahresnettoeinkommens, fällt für den Rest des Jahres keine Rezeptgebühr mehr an; laut ÖGK ist das schon einen Tag nach dem Überschreiten im e-card-System vermerkt. Bezahlt haben müssen Sie dafür in jedem Fall mindestens 314,01 Euro im Jahr. Diese Mindestgrenze gilt laut Sozialversicherung, wenn Ihr Jahresnettoeinkommen unter dem Zwölffachen des Ausgleichszulagen-Richtsatzes für Alleinstehende liegt: Die zwei Prozent werden dann von diesem Zwölffachen berechnet, 2026 also von 12 mal 1.308,39 Euro.
Das Rechenbeispiel der ÖGK: Bei 18.000 Euro Jahresnettoeinkommen liegt die Grenze bei 360 Euro. Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld zählen nicht mit. Bei Erwerbstätigen geht die Sozialversicherung von der zuletzt bekannten Beitragsgrundlage aus; entspricht diese nicht mehr Ihrem aktuellen Einkommen, können Sie eine Neufestsetzung beantragen, und es zählt das nachgewiesene Nettoeinkommen des laufenden Jahres. Gebühren, die Sie für mitversicherte Angehörige bezahlen, laufen auf Ihr Konto.
Seit 1. Jänner 2026 werden auch Medikamente angerechnet, die auf Kassenrezept verordnet wurden und billiger als die Gebühr sind, und zwar mit ihrem Kassenverkaufspreis. Damit spricht die Sozialversicherung inzwischen von einer Medikamentenkostenobergrenze. Die Befreiung endet immer am 31. Dezember. Was Sie nach dem Überschreiten noch bezahlt haben, wird im folgenden Kalenderjahr angerechnet.
So sinkt die Obergrenze bis 2030
Der Gesetzgeber senkt den Prozentsatz schrittweise. Als Dauerwert schreibt § 30a Abs. 1 Z 15 ASVG 1,5 Prozent des Jahresnettoeinkommens ohne Sonderzahlungen fest; die Zwischenschritte bis dahin legt die Übergangsbestimmung in § 809 Abs. 4 ASVG fest. Die Euro-Beträge auf dieser Seite, also Gebühr, Richtsätze und Mindestgrenze, gelten für 2026.
| Kalenderjahr | Obergrenze in Prozent des Jahresnettoeinkommens |
|---|---|
| 2026 | 2 % |
| 2027 | 1,875 % |
| 2028 | 1,75 % |
| 2029 | 1,625 % |
| ab 2030 | 1,5 % |
Für welche Medikamente keine Rezeptgebühr anfällt
Ohne Gebühr erhalten Sie Arzneimittel gegen anzeigepflichtige übertragbare Krankheiten. Das steht in § 136 Abs. 4 ASVG und betrifft nur genau diese Medikamente: Die Befreiung hängt an der Erkrankung, nicht an der Person, und deckt andere Verordnungen derselben Patientin nicht ab.
Für Präparate, deren Preis unter der Gebühr liegt, zahlen Sie den niedrigeren Preis statt der Gebühr. Zwei Fälle nimmt die ÖGK von der Kostenübernahme für befreite Personen ausdrücklich aus: Privatrezepte und rezeptfreie Heilmittel. Diese bezahlen Sie also auch mit Befreiung selbst.
Rezept auf eigene Rechnung: keine Gebühr, aber der volle Preis
Ein Privatrezept wird laut Sozialversicherung ausgestellt, wenn die Kasse die Kosten nicht übernimmt, etwa weil ein Präparat nicht im Erstattungskodex steht, wie die Pille zur Empfängnisverhütung, oder weil kein Versicherungsanspruch besteht. Es wird nicht auf Rechnung der Krankenversicherung eingelöst. Eine Rezeptgebühr fällt deshalb nicht an, dafür zahlen Sie den Preis, den die Apotheke für das Präparat verlangt, und zwar auch dann, wenn Sie sonst befreit wären. Laut den Fragen und Antworten der Sozialversicherung zum e-Rezept zählen solche Ausgaben nicht zur Medikamentenkostenobergrenze; berücksichtigt werden dort nur Kassenrezepte. Eine Erstattung durch den Versicherungsträger ist bei Privatrezepten die Ausnahme und folgt dessen Regeln, oft mit vorheriger Bewilligung.
Beim Kassenrezept zahlen Sie für ein erstattungsfähiges Medikament höchstens die Rezeptgebühr. Den Preis beim Privatrezept kann Ihnen die Apotheke vor dem Kauf nennen. Wie sich Kassenordination, Wahlarzt und Privatrezept unterscheiden, erklärt der Beitrag Wahlarzt, Kassenarzt und Privatrezept.
Ein Privatrezept kann auch aus einer schriftlichen ärztlichen Beurteilung entstehen, etwa wenn Sie ein Medikament bereits einnehmen und Ihre Ordination gerade nicht erreichbar ist. Bei uns läuft das über einen medizinischen Fragebogen. Der Arzt ist in Polen approbiert; fällt die Beurteilung positiv aus, erhalten Sie das Rezept als PDF per E-Mail, und in Österreich wird es wie ein Privatrezept behandelt. Ein Anspruch auf ein Rezept besteht nicht, und ob eine Apotheke es einlöst, entscheidet die Apothekerin oder der Apotheker. Was ein Privatrezept ist und wie es eingelöst wird, erklärt die Seite Privatrezept in Österreich; was das Honorar abdeckt, steht im Beitrag Was kostet ein Privatrezept?.
Medizinische Prüfung: lek. Damian Wojno, polnische Approbation, Nr. 3211301, für MEDINOW Sp. z o.o. Eine ärztliche Einschätzung Ihrer persönlichen Situation kann dieser Beitrag nicht ersetzen.
Wie hoch ist die Rezeptgebühr in Österreich?
Laut ÖGK 7,55 Euro pro Packung im Jahr 2026. Für 2026 wurde der Betrag nicht erhöht und entspricht damit dem Wert von 2025. Kostet das verordnete Präparat weniger, zahlen Sie nur dessen Preis.
Wann ist man als Pensionist von der Rezeptgebühr befreit?
Ohne Antrag, wenn Sie eine Ausgleichszulage, einen Ausgleichszulagenbonus oder einen Pensionsbonus beziehen. Sonst können Sie die Befreiung beantragen, wenn Ihr monatliches Nettoeinkommen den Richtsatz nicht übersteigt, 2026 für Alleinstehende 1.308,39 Euro. Unabhängig davon endet die Gebühr für das laufende Jahr, sobald die Obergrenze erreicht ist.
Wann zahlt man keine Rezeptgebühr mehr?
Wenn das, was Sie im Kalenderjahr an Rezeptgebühren und seit 2026 auch für günstigere Kassenmedikamente bezahlt haben, zwei Prozent Ihres Jahresnettoeinkommens erreicht, mindestens aber 314,01 Euro. Ab dem Folgetag sind Sie bis 31. Dezember befreit, mit Jänner beginnt die Zählung neu.
Welche Medikamente sind von der Rezeptgebühr befreit?
Medikamente gegen anzeigepflichtige übertragbare Krankheiten, und nur diese. Ist ein verordnetes Präparat billiger als die Gebühr, zahlen Sie den niedrigeren Preis. Rezeptfreie Präparate und Privatrezepte zahlen Sie selbst, auch wenn Sie befreit sind.
Zahlt man beim Privatrezept Rezeptgebühr?
Nein, aber Sie bezahlen den vollen Apothekenpreis, weil das Medikament nicht auf Rechnung der Krankenversicherung abgegeben wird. Dieser Betrag wird nicht auf die Obergrenze angerechnet.
Wie beantrage ich die Befreiung von der Rezeptgebühr?
Bei der ÖGK über Meine ÖGK mit ID Austria oder mit dem Formular per Post. Beizulegen sind Einkommensnachweise aller Personen im Haushalt, bei erhöhtem Medikamentenbedarf zusätzlich eine Medikamentenliste der Ordination.
- ÖGK: Rezeptgebühr und Rezeptgebührenbefreiung (Betrag 2026, automatische Befreiung, Richtsätze, Obergrenze, FAQ)
- Sozialversicherung: Obergrenze für Rezeptgebühren (Jahresnettoeinkommen, Mindestobergrenze, Neufestsetzung)
- e-card-System der Sozialversicherung: e-Rezept, Fragen und Antworten für Versicherte (Medikamentenkostenobergrenze ab 2026, Privatrezepte)
- RIS: § 136 ASVG, Heilmittel und Rezeptgebühr (Abs. 3 Aufwertung, Abs. 4 anzeigepflichtige übertragbare Krankheiten)
- RIS: § 809 ASVG, Schlussbestimmungen (Abs. 3 keine Erhöhung 2026, Abs. 4 Obergrenze 2026 bis 2029)
- RIS: § 30a ASVG, Abs. 1 Z 15 (Obergrenze 1,5 Prozent, Heilmittelkostenkonto)