Krankenstandsbestätigung in Österreich: ab wann und von wem
Ein Krankenstand ist dem Arbeitgeber unverzüglich zu melden; eine ärztliche Krankenstandsbestätigung legen Sie vor, sobald er sie verlangt. Dieser Beitrag erklärt, ab wann das üblich ist, wer die Bestätigung ausstellt, was darauf steht, wie weit sie zurückreichen kann und was bei einer Erkrankung im EU-Ausland gilt. Eine Klarstellung vorweg: MEDINOW stellt keine Krankenstandsbestätigungen aus. Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit gehört zur behandelnden Ordination oder zum Spital, weil sie eine Beurteilung Ihrer konkreten beruflichen Tätigkeit voraussetzt.
Was ist ein Krankenstand und wann beginnt er?
Ein Krankenstand ist die ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall. Er beginnt an dem Tag, an dem eine Ärztin oder ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit feststellt, und endet an dem Tag, den dieselbe Stelle als Ende der Arbeitsunfähigkeit vermerkt.
Maßgeblich ist dabei nicht, wie unangenehm die Beschwerden sind, sondern ob die konkrete berufliche Tätigkeit noch ausgeübt werden kann. Dieselbe Diagnose führt bei einer Bürotätigkeit und auf einer Baustelle zu unterschiedlichen Beurteilungen. Genau deshalb lässt sich Arbeitsunfähigkeit nicht aus der Ferne über ein Formular feststellen: Sie ist eine Aussage über Ihren Beruf und nicht bloß über einen Laborwert.
Der Krankenstand ist auch kein Antrag, den Sie stellen, und keine Bewilligung, die Sie erhalten. Er ist eine ärztliche Feststellung, die Sie Ihrem Betrieb melden. Davon zu unterscheiden sind die Pflegefreistellung für die Betreuung erkrankter naher Angehöriger sowie Kur- und Rehabilitationsaufenthalte, die jeweils eigenen Regeln folgen.
Wie und wann melde ich den Krankenstand?
Unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, sobald absehbar ist, dass Sie die Arbeit nicht antreten oder nicht fortsetzen können. Die Meldung geht an den Arbeitgeber und nicht an die Sozialversicherung: Die ÖGK erfährt vom Krankenstand über die Ordination, wenn diese einen Kassenvertrag hat, Ihr Betrieb erfährt es nur von Ihnen. Schreibt Sie eine Wahlärztin oder ein Wahlarzt krank, übermitteln Sie die schriftliche Bestätigung selbst an die ÖGK; gültig ist sie erst, wenn die ÖGK sie anerkannt hat.
Die Form richtet sich nach der betrieblichen Übung. Ein Anruf bei der zuständigen Führungskraft, eine E-Mail oder eine Meldung über das interne Zeitsystem sind üblich. Sinnvoll ist ein Weg, der sich später belegen lässt, weil im Streitfall Sie die rechtzeitige Meldung nachweisen müssen. Inhaltlich genügen der Beginn, die voraussichtliche Dauer und eine Erreichbarkeit.
Die Diagnose gehört nicht dazu. Der Arbeitgeber hat Anspruch auf die Information, dass und wie lange Sie arbeitsunfähig sind, nicht darauf, woran Sie leiden. Wer freiwillig mehr erzählt, gibt Gesundheitsdaten preis, zu deren Preisgabe keine Verpflichtung besteht.
Ab wann verlangt der Arbeitgeber eine Krankenstandsbestätigung?
Sobald er sie verlangt. Eine allgemein gültige Schonfrist von drei Tagen, wie sie im Alltag oft angenommen wird, gibt es in dieser Pauschalität nicht: Verlangen kann der Arbeitgeber die Bestätigung schon ab dem ersten Tag, auch für einen eintägigen Krankenstand, und aufgrund kollektivvertraglicher Bestimmungen wird sie oft erst ab dem vierten Tag verlangt. Gesetzlich verpflichtet sind Sie, sie auf Verlangen vorzulegen, und dieses Verlangen kann nach angemessener Zeit wiederholt werden (§ 4 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz). Wann eine Bestätigung fällig ist, ergibt sich aus Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung, Dienstvertrag oder gefestigter betrieblicher Übung, und diese Regelungen unterscheiden sich von Branche zu Branche deutlich.
Die praktische Folge ist unangenehm konkret: Wer eine verlangte Bestätigung nicht oder zu spät beim Arbeitgeber vorlegt, verliert den Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer der Säumnis (§ 4 Abs. 4 Entgeltfortzahlungsgesetz). Das Geld ist damit nicht dauerhaft verloren, aber für die betroffenen Tage. Lesen Sie deshalb einmal in ruhiger Minute nach, was in Ihrem Kollektivvertrag steht, statt es im Krankenstand zu recherchieren.
Bei längerer Erkrankung kann eine Folgebestätigung verlangt werden. Vereinbaren Sie den Kontrolltermin in der Ordination vor Ablauf des bestätigten Zeitraums, damit keine Lücke entsteht.
Wer stellt die Bestätigung aus und was steht darauf?
Ausgestellt wird die Krankenstandsbestätigung von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt, also von einer Kassenärztin oder einem Kassenarzt oder von einer Wahlärztin oder einem Wahlarzt. In der Kassenordination legen Sie dafür Ihre e-card vor. Eine stationäre Aufnahme im Spital führt automatisch zu einer Krankmeldung; die Ambulanzkarte nach einer ambulanten Behandlung gilt dagegen nicht als Krankmeldung.
Auf der Bestätigung für den Arbeitgeber stehen Beginn, voraussichtliche Dauer und Ursache der Arbeitsunfähigkeit, dazu ein Vermerk, dass die Arbeitsunfähigkeit dem Krankenversicherungsträger gemeldet wurde (§ 4 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz). Mit der Ursache ist nicht die Diagnose gemeint, sondern nur die Angabe, ob Sie krank sind oder einen Unfall hatten; woran Sie leiden, ist Ihre Privatsache.
Ändert sich der Verlauf, wird die Bestätigung nicht von Ihnen korrigiert, sondern in der Ordination angepasst. Beendet wird der Krankenstand mit der Gesundmeldung durch die Ärztin oder den Arzt oder durch Sie selbst bei der ÖGK; wer früher wieder arbeiten kann, meldet sich vorher gesund, statt einfach zurückzukehren.
Was gilt bei einem Krankenstand im EU-Ausland?
Für das Krankengeld hat eine Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit aus einem anderen Mitgliedstaat die gleiche Rechtsgültigkeit wie eine österreichische, soweit ihre Angaben auf dem ärztlichen Befund beruhen (Artikel 27 Absatz 8 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009). Dieselbe Verordnung stellt aber klar, dass Ihre Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber unberührt bleiben (Artikel 27 Absatz 4): Sie melden den Krankenstand weiterhin unverzüglich und legen die Bestätigung vor.
Erkranken Sie im Urlaub, verlangt die ÖGK eine Krankmeldung am Urlaubsort mit allen Merkmalen einer österreichischen Krankmeldung und entscheidet anhand der Unterlagen über die Anerkennung. Gegenüber dem Arbeitgeber braucht ein ärztliches Zeugnis aus dem Ausland dann zusätzlich eine behördliche Bestätigung über die Zulassung der Ärztin oder des Arztes, außer die Behandlung erfolgte in einer Krankenanstalt, die das bestätigt (§ 5 Abs. 3 Urlaubsgesetz). Die Einzelheiten stehen auf der Seite Krankenstand in Österreich.
Bei einem geplanten Aufenthalt in einem anderen EU-Staat ist die Europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite der e-card der übliche Nachweis für eine Behandlung vor Ort. Sie ersetzt aber keine Meldung an den Betrieb, und wer bereits im Krankenstand ist, braucht für einen Aufenthalt im Ausland vorher die Zustimmung der ÖGK.
Wie lange wird das Entgelt fortgezahlt und wann kommt Krankengeld?
Die Dauer der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber hängt von der Art des Dienstverhältnisses und von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab und ist gesetzlich gestaffelt. Eine einzige Zahl gilt hier für niemanden, weshalb sich der Blick in den Kollektivvertrag und die Nachfrage in der Personalabteilung lohnt; die gesetzliche Staffel im Einzelnen steht auf der Seite Krankenstand in Österreich.
Endet oder halbiert sich die Entgeltfortzahlung, kann Krankengeld aus der Krankenversicherung in Betracht kommen. Zuständig ist Ihr Versicherungsträger, in den meisten Fällen die ÖGK, bei anderen Berufsgruppen die BVAEB oder die SVS. Die Abwicklung läuft über die Meldungen der Ordination und Ihres Betriebs.
Wer selbständig oder geringfügig beschäftigt ist, sollte vorab wissen, welche Leistung im Krankheitsfall überhaupt vorgesehen ist. Diese Frage klärt man am besten, bevor sie akut wird.
Kann eine Krankmeldung rückwirkend ausgestellt werden?
Nur in engen Grenzen. Der Krankenstand beginnt mit dem Tag, an dem die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt die Arbeitsunfähigkeit feststellt. Soll die Krankmeldung mehr als einen Tag rückwirkend erstellt werden, ist laut ÖGK eine Anerkennung durch ihren Medizinischen Dienst erforderlich, und im Urlaub muss die Krankmeldung am Urlaubsort erfolgen. Praktisch heißt das: Wer krank ist, sucht gleich am ersten Tag die Ordination auf und meldet sich beim Arbeitgeber, statt zu warten, ob es von selbst besser wird.
Was telefonisch und online geht
Die Meldung an den Arbeitgeber ist an keine bestimmte Form gebunden. Üblich ist ein Anruf zu Arbeitsbeginn oder davor; eine zusätzliche schriftliche Nachricht ist als Nachweis sinnvoll.
Online erledigen lässt sich einiges rund um die Bestätigung: Über das Serviceportal Meine ÖGK und die Meine ÖGK-App können Sie mit einer ID Austria die Krankenstandsbestätigung ausdrucken, und gesund melden können Sie sich über das Online-Formular der ÖGK, per E-Mail, Post oder Telefon. Die Krankmeldung selbst stellt die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt aus; von uns gibt es sie nicht, auch nicht online.
Welche Fehler kosten am häufigsten Geld?
Der häufigste Fehler ist die verspätete Meldung an den Arbeitgeber. Die Bestätigung heilt sie nicht rückwirkend, denn Meldung und Bestätigung sind zwei getrennte Pflichten, und die Meldung steht am Anfang.
Der zweite Fehler ist der Griff zur Bestätigung erst am Ende des Krankenstands. Eine Ordination bestätigt Arbeitsunfähigkeit für einen Zeitraum, den sie beurteilen konnte. Je weiter dieser Zeitraum zurückliegt, desto weniger lässt sich davon nachvollziehen.
Der dritte Fehler ist Ortsabwesenheit ohne Absprache. Ändert sich der Aufenthaltsort innerhalb Österreichs, erwartet die ÖGK vorher die genaue Adresse, und für einen Aufenthalt im Ausland braucht es vorher ihre Zustimmung; zudem dürfen Sie im Krankenstand nichts tun, was die Genesung verzögern könnte.
Der vierte Fehler ist die Suche nach einem Anbieter, der eine Bestätigung ohne ärztliche Beurteilung verspricht. Ein Dokument, das ohne Bezug zu Ihrer Tätigkeit entsteht, ist im Konfliktfall wenig wert, und der Konfliktfall ist genau der Moment, in dem Sie es brauchen.
Was der Online-Weg hier leisten kann und was nicht
Wir stellen keine Krankenstandsbestätigungen aus. Unser Angebot ist die ärztliche Beurteilung eines Anliegens rund um Arzneimittel auf Basis eines medizinischen Fragebogens, geprüft von lek. Damian Wojno, polnische Approbation, Nr. 3211301. Ein Gespräch per Video, Telefon oder Live-Chat findet dabei nicht statt. Arzneimittel versenden wir nicht: Die Abgabe von Arzneimitteln im Fernabsatz ist nach § 59 Abs. 8 Arzneimittelgesetz verboten, und die Ausnahme in Abs. 9 gilt nur für nicht rezeptpflichtige Arzneispezialitäten. Die Arbeitsunfähigkeit stellt die behandelnde Ordination fest; bei akuten Beschwerden hilft die Gesundheitsberatung 1450, in bedrohlichen Situationen die Rettung unter 144.
Muss ich dem Arbeitgeber die Diagnose nennen?
Nein. Der Arbeitgeber hat Anspruch auf die Information, dass Sie arbeitsunfähig sind und wie lange voraussichtlich, nicht auf die Diagnose. Auf der Bestätigung für den Betrieb steht als Ursache nur, ob es sich um eine Krankheit oder einen Unfall handelt. Wer die Diagnose freiwillig nennt, gibt Gesundheitsdaten preis, zu deren Preisgabe keine Verpflichtung besteht.
Gilt eine Bestätigung aus einem anderen EU-Staat in Österreich?
Für das Krankengeld ja: Eine im EU-Ausland ausgestellte Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit, die auf einem ärztlichen Befund beruht, hat die gleiche Rechtsgültigkeit wie eine österreichische (Artikel 27 Absatz 8 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009); über die Anerkennung entscheidet die ÖGK. Ihre Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber bleiben unberührt, und im Urlaub braucht das Zeugnis zusätzlich eine behördliche Bestätigung (§ 5 Abs. 3 Urlaubsgesetz).
Ab welchem Tag brauche ich eine Bestätigung?
Es gibt keine einheitliche Frist für alle Betriebe. Verlangen kann der Arbeitgeber sie schon ab dem ersten Tag, aufgrund kollektivvertraglicher Bestimmungen wird sie oft erst ab dem vierten Tag verlangt; maßgeblich sind Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung und Dienstvertrag. Wer eine verlangte Bestätigung nicht vorlegt, verliert die Entgeltfortzahlung für die Dauer der Säumnis.
Kann ich eine Krankenstandsbestätigung online bekommen?
Von uns nicht: Wir stellen keine Krankenstandsbestätigungen und keine Nachweise über Arbeitsunfähigkeit aus. Arbeitsunfähigkeit stellt die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt fest. Liegt bereits eine Krankmeldung vor, können Sie die Bestätigung aber selbst über Meine ÖGK ausdrucken; dafür brauchen Sie eine ID Austria.
Darf ich während des Krankenstands verreisen?
Nicht ohne Weiteres. Wollen Sie Österreich verlassen, brauchen Sie laut ÖGK vorher deren Zustimmung; ändert sich der Aufenthaltsort innerhalb Österreichs, teilen Sie der ÖGK vorher die genaue Adresse mit. Außerdem darf die Reise die Genesung nicht verzögern. Klären Sie das vor der Abreise mit der ÖGK und der behandelnden Ordination.
Kann man sich rückwirkend krankschreiben lassen?
Nur eingeschränkt. Der Krankenstand beginnt mit dem Tag der ärztlichen Feststellung, und eine Krankmeldung, die mehr als einen Tag rückwirkend erstellt werden soll, braucht laut ÖGK die Anerkennung durch deren Medizinischen Dienst. Bei einer Erkrankung im Urlaub muss die Krankmeldung am Urlaubsort erfolgen; die Hausärztin oder der Hausarzt kann sie nachträglich nicht ausstellen.
- ÖGK: Krankenstand, Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit (Krankmeldung, rückwirkende Krankmeldung, Ortswechsel, Krankenstandsbestätigung, Gesundmeldung)
- Unternehmensserviceportal (USP): Krankenstand und Krankmeldung von Beschäftigten
- Entgeltfortzahlungsgesetz, § 4 Mitteilungs- und Nachweispflicht (RIS, geltende Fassung)
- Urlaubsgesetz, § 5 Erkrankung während des Urlaubes (RIS, geltende Fassung)
- Verordnung (EG) Nr. 987/2009, Artikel 27 Geldleistungen wegen Arbeitsunfähigkeit (EUR-Lex)
- Arbeiterkammer Oberösterreich: Krankenstand (Meldung, Krankenstandsbestätigung, Ursache statt Diagnose)