Zuweisung ins Labor oder Röntgeninstitut: so läuft die Anfrage
Über diese Seite fragen Sie eine Zuweisung für eine Laboruntersuchung, eine Röntgenaufnahme, einen Ultraschall, eine CT oder eine MRT an. Grundlage ist Ihr medizinischer Fragebogen, den der Arzt schriftlich beurteilt; ein Telefonat oder Videogespräch gibt es nicht. Das Honorar für die ärztliche Beurteilung beträgt 24,90 €, die Untersuchung selbst bezahlen Sie gesondert im Labor oder Institut.
- Labor, Röntgen, Ultraschall, CT oder MRT angeben
- Der Arzt beurteilt den Fragebogen schriftlich und fragt bei Bedarf nach
- Stellt der Arzt die Zuweisung aus, kommt sie als PDF in Ihr Postfach
- Die Untersuchung bezahlen Sie gesondert im Labor oder Institut
Diese Untersuchungen kommen infrage
Die Zuweisung für Labor und Bildgebung umfasst mehrere Untersuchungsarten. Im Fragebogen markieren Sie eine oder mehrere davon, etwa wenn Blutwerte und ein Ultraschall gemeinsam gefragt sind. Ihre Auswahl ist der Ausgangspunkt der ärztlichen Beurteilung, keine Bestellung: Ob eine Zuweisung zustande kommt und welche Untersuchung darauf steht, legt der Arzt fest. Er stützt sich dabei ausschließlich auf Ihre schriftlichen Angaben und die Unterlagen, die Sie beifügen. Zur Wahl stehen:
- Laboruntersuchungen, zum Beispiel von Blut oder Harn
- Röntgen
- Ultraschall
- Computertomographie (CT)
- Magnetresonanztomographie (MRT)
- eine andere Untersuchung, die Sie im Freitext genau benennen
Ihr Anliegen in eigenen Worten
Pflichtangabe ist eine Beschreibung, welche Untersuchung Sie sich wünschen und warum. Ein Stichwort wie „Röntgen Schulter“ reicht dafür selten. Je klarer der Anlass, desto besser kann der Arzt ihn einordnen: Nennen Sie Beschwerden und seit wann sie bestehen, eine bekannte Erkrankung, die kontrolliert werden soll, oder einen Befund, der weitere Abklärung braucht. Bei Bildgebung hilft die Angabe der betroffenen Körperstelle, bei Laboruntersuchungen der Zweck der Werte.
Vorhandene Befunde, Laborbefunde oder Arztbriefe können Sie als Dateien hochladen. Pflicht ist das nicht. Gerade bei einer Kontrolle, bei der frühere Werte zum Vergleich dienen, sind solche Unterlagen aber aufschlussreich.
Was der Arzt außerdem wissen muss
Zusätzlich enthält der Fragebogen Fragen zu chronischen Erkrankungen, Allergien, Ihren Medikamenten und zu einer möglichen Schwangerschaft. Zu den Medikamenten zählen auch Präparate, die Sie nur gelegentlich oder ohne Rezept nehmen. Beantworten Sie alle Fragen vollständig, auch wenn sie Ihnen nebensächlich erscheinen: Sie sind Teil der ärztlichen Beurteilung und können mitentscheiden, ob und welche Untersuchung angefordert wird.
Für die Zuweisung selbst benötigen wir Ihre persönlichen Daten samt den Angaben eines Ausweisdokuments. Weil eine Zuweisung auf eine bestimmte Person lautet, sollten Name und Geburtsdatum genau mit Ihrem Ausweis übereinstimmen.
Beurteilung ohne Telefonat und Video
Der Arzt prüft Ihre Angaben schriftlich; eine Videosprechstunde oder ein Telefonat gibt es nicht. Braucht er weitere Informationen oder einen Befund, schreibt er Ihnen über den Chat in Ihrem Konto; dass eine Nachricht auf Sie wartet, erfahren Sie per E-Mail. Je vollständiger der Fragebogen, desto seltener sind solche Rückfragen.
Ob eine Zuweisung ausgestellt wird, entscheidet der Arzt. Er kann sie ablehnen, wenn er sie auf Grundlage Ihrer Angaben nicht verantworten kann; einen Anspruch auf eine Zuweisung gibt es nicht. Wie lange die Beurteilung dauert, können wir nicht zusagen, denn das hängt von allfälligen Rückfragen und Ihren Antworten darauf ab.
Die ärztliche Beurteilung übernimmt lek. Damian Wojno, Approbation Nr. 3211301.
Die Zuweisung als PDF und die Entscheidung von Labor oder Institut
Fällt die Beurteilung positiv aus, bekommen Sie die Zuweisung als PDF mit der Unterschrift des Arztes. Wir senden sie Ihnen per E-Mail, außerdem ist sie in Ihrem Konto abrufbar. Die Feldbezeichnungen sind auf Deutsch und Englisch; den medizinischen Text verfasst der Arzt auf Englisch und gibt die Diagnose zusätzlich als ICD-10-Code an.
Mit der Zuweisung wenden Sie sich an ein Labor, ein Röntgeninstitut oder eine andere Stelle, an der solche Untersuchungen durchgeführt werden. Dort wird entschieden, ob die Untersuchung auf Grundlage der Zuweisung stattfindet; zusagen können wir das nicht. Klären Sie mit der Einrichtung im Vorhinein, ob sie die Zuweisung annimmt, welche Termine sie hat und wie viel die Untersuchung kostet.
Bezahlt wird die Untersuchung gesondert im Labor oder Institut. Dass die Sozialversicherung diese Kosten übernimmt, sagen wir nicht zu.
Honorar und Rückerstattung
Das Honorar für die ärztliche Beurteilung beträgt 24,90 €. Es deckt die Prüfung Ihrer Angaben ab, nicht die Ausstellung eines Dokuments: Ob eine Zuweisung zustande kommt, entscheidet der Arzt erst nach der Prüfung Ihres Fragebogens.
Lehnt der Arzt aus medizinischen oder rechtlichen Gründen ab, zahlen wir Ihnen das Honorar vollständig zurück. Für angeforderte Unterlagen haben Sie mindestens 7 Tage Zeit und erhalten eine Erinnerung. Kann die Beurteilung trotzdem nicht abgeschlossen werden, beenden wir die Anfrage und zahlen das gesamte Honorar zurück.
Die Kosten der Untersuchung sind im Honorar nicht enthalten; sie fallen erst im Labor oder Institut an.
Grenzen: Endoskopien, Eingriffe und Notfälle
Gastroskopie, Koloskopie und andere Endoskopien sind über diesen Weg nicht möglich, ebenso wenig Eingriffe jeder Art. Dafür wenden Sie sich an eine Ordination.
Für einen Notfall ist der Fragebogen nicht gemacht, sondern für Untersuchungen mit Vorlauf. Bei akuten oder sehr starken Beschwerden, oder wenn sich Ihr Zustand deutlich verschlechtert, wählen Sie den Euronotruf 112, statt eine Anfrage zu stellen. Das gilt auch, wenn Sie bereits eine Zuweisung haben und der Untersuchungstermin noch bevorsteht. Im Zweifel ist der Notruf die bessere Wahl als ein Fragebogen.
Kann ich Labor und Röntgen in einer Anfrage kombinieren?
Ja, im Fragebogen lassen sich mehrere Untersuchungsarten markieren. Was davon auf der Zuweisung steht, entscheidet der Arzt anhand Ihrer Angaben.
Spreche ich mit dem Arzt am Telefon oder per Video?
Nein, die Beurteilung erfolgt schriftlich. Rückfragen stellt der Arzt im Chat in Ihrem Konto, und über neue Nachrichten informieren wir Sie per E-Mail.
Nimmt jedes Labor oder Institut die Zuweisung an?
Darüber entscheidet die jeweilige Einrichtung, eine Zusage können wir nicht geben. Erkundigen Sie sich vor dem Termin, ob die Zuweisung dort angenommen wird.
Übernimmt die Sozialversicherung die Kosten der Untersuchung?
Die Untersuchung bezahlen Sie gesondert im Labor oder Institut, und eine Kostenübernahme durch die Sozialversicherung sagen wir nicht zu. Das Honorar von 24,90 € gilt ausschließlich der ärztlichen Beurteilung.
In welcher Sprache bekomme ich die Zuweisung?
Die Felder sind auf Deutsch und Englisch beschriftet, den medizinischen Text schreibt der Arzt auf Englisch, und die Diagnose ist auch als ICD-10-Code angegeben. Die Zuweisung ist ein PDF mit der Unterschrift des Arztes. Sie kommt per E-Mail und ist zusätzlich in Ihrem Konto gespeichert.
Bekomme ich das Honorar zurück, wenn keine Zuweisung ausgestellt wird?
Ja, sofern der Arzt aus medizinischen oder rechtlichen Gründen ablehnt. Auch wenn die Beurteilung offenbleibt, weil nachgeforderte Befunde trotz einer Frist von mindestens 7 Tagen nicht eingelangt sind, zahlen wir das Honorar vollständig zurück.
Ist eine Darmspiegelung über diesen Weg möglich?
Nein. Endoskopien und Eingriffe sind ausgeschlossen; für sie brauchen Sie eine Ordination.
Wann ist die Beurteilung abgeschlossen?
Einen Zeitpunkt sagen wir nicht zu. Entscheidend sind die Vollständigkeit Ihrer Angaben und allfällige Rückfragen des Arztes.