Kündigung im Krankenstand
Ein Krankenstand schützt in Österreich nicht vor einer Kündigung. Er schützt aber das Einkommen: Kündigt der Arbeitgeber während des Krankenstands, zahlt er das Entgelt für die gesetzliche Dauer weiter, auch wenn das Dienstverhältnis vorher endet. Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage, die Ausnahmen, die einvernehmliche Auflösung und die Fristen, auf die Sie achten müssen.
Rechtslage: Kündigung trotz Krankenstand möglich
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind während des Krankenstands nicht vor dem Verlust des Arbeitsplatzes geschützt; nach Angaben der Arbeiterkammer gilt das auch, wenn ein Arbeitsunfall die Ursache ist. Der Arbeitgeber muss dabei dieselben Kündigungsfristen und Kündigungstermine einhalten, die auch sonst gelten.
Einen besonderen Kündigungsschutz haben bestimmte Gruppen, unabhängig vom Krankenstand. Dazu zählen laut Arbeiterkammer unter anderem werdende Mütter, Mütter und Väter in Karenz oder Elternteilzeit, Mitglieder des Betriebsrats, Behindertenvertrauenspersonen, Personen, die zum Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst einberufen sind, sowie begünstigte behinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie können nur unter erschwerten Bedingungen gekündigt werden, etwa mit Zustimmung des Gerichts oder des Behindertenausschusses des Sozialministeriumservice.
Anfechtung: die Fristen sind kurz
Wie jede Kündigung durch den Arbeitgeber kann auch eine Kündigung im Krankenstand aus bestimmten Gründen bei Gericht angefochten werden, etwa wenn sie sozialwidrig oder diskriminierend ist. Die Arbeiterkammer weist auf sehr kurze Anfechtungsfristen hin, die manchmal nur eine Woche betragen. Wer eine Anfechtung in Betracht zieht, wendet sich deshalb gleich nach Erhalt der Kündigung an die Arbeiterkammer des eigenen Bundeslandes und lässt die Frist für den eigenen Fall klären.
Entgelt nach der Kündigung
Kündigt der Arbeitgeber während eines Krankenstands, entlässt er Sie ohne wichtigen Grund oder verschuldet er Ihren vorzeitigen Austritt, bleibt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die gesetzliche Dauer bestehen, auch wenn das Dienstverhältnis früher endet (§ 5 EFZG, § 9 Abs. 1 AngG). Gezahlt wird, solange die Arbeitsunfähigkeit dauert, höchstens bis zum Ende des gesetzlichen Anspruchs. Die Fortzahlung umfasst laut Arbeiterkammer auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld, soweit am Ende des Dienstverhältnisses ein Anspruch darauf besteht; der Urlaubsanspruch selbst wird dagegen nur bis zum Ende des Dienstverhältnisses berechnet.
Ein Beispiel aus dem Ratgeber der Arbeiterkammer: Eine Arbeitnehmerin ist seit vier Jahren im Betrieb und erkrankt am 15. März für zwölf Wochen. Der Arbeitgeber kündigt fristgerecht, das Dienstverhältnis endet am 31. Mai. Trotzdem erhält sie ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit acht Wochen das volle und vier weitere Wochen das halbe Entgelt. Wie sich die Dauer nach Dienstjahren staffelt, zeigt der Beitrag zur Entgeltfortzahlung im Krankenstand.
Neues Arbeitsjahr während der Kündigungsfrist
Beginnt während der Kündigungsfrist und des laufenden Krankenstands ein neues Arbeitsjahr, entsteht laut Arbeiterkammer ein neuer, voller Anspruch auf Entgeltfortzahlung; ausgenommen sind Arbeitsunfall und Berufskrankheit. Im Beispiel des Ratgebers erkrankt ein Arbeiter mit zwei Dienstjahren am 10. März, sein Dienstverhältnis endet am 30. April, und sein neues Arbeitsjahr beginnt am 1. April. Mit diesem Tag entsteht der volle Anspruch neu, obwohl das Dienstverhältnis wenige Wochen später endet.
Einvernehmliche Auflösung im Krankenstand
Auch eine einvernehmliche Auflösung beendet die Entgeltfortzahlung nicht vorzeitig, wenn sie während eines Krankenstands oder im Hinblick auf einen Krankenstand vereinbart wird; der Anspruch bleibt dann für die gesetzliche Dauer bestehen (§ 5 EFZG, § 9 Abs. 1 AngG). Im Hinblick auf einen Krankenstand bedeutet laut Arbeiterkammer zum Beispiel: wegen einer bevorstehenden Operation oder einer bereits genehmigten Kur.
Prüfen Sie einen Vorschlag zur einvernehmlichen Auflösung während des Krankenstands deshalb in Ruhe und lassen Sie sich beraten, bevor Sie unterschreiben. Eine einvernehmliche Auflösung ist ein Vertrag, der Ihre Zustimmung braucht; abschließen müssen Sie ihn nicht.
Wann die Zahlung mit dem Dienstverhältnis endet
Nicht jede Beendigung im Krankenstand verlängert die Zahlung. Laut Arbeiterkammer endet die Entgeltfortzahlung mit dem Dienstverhältnis in diesen Fällen:
- Auflösung in der Probezeit
- Ablauf eines befristeten Dienstverhältnisses
- Kündigung durch Sie selbst
- berechtigte Entlassung
- vorzeitiger Austritt ohne wichtigen Grund
Kündigung vor dem Krankenstand und Entlassung
Geschützt ist das Entgelt bei einer Kündigung, die während des Krankenstands ausgesprochen wird. Für Angestellte hält § 9 Abs. 3 AngG ausdrücklich fest, dass der Anspruch mit dem Ende des Dienstverhältnisses erlischt, wenn dieses infolge einer früheren Kündigung endet, also einer Kündigung, die schon vor der Erkrankung ausgesprochen wurde.
Eine verspätete Krankmeldung bei einem berechtigten Krankenstand ist laut Arbeiterkammer in der Regel kein Entlassungsgrund, kostet aber das Entgelt für die Dauer der Säumnis. Anders kann es bei Verhalten liegen, das die Genesung verzögern kann: Im Ratgeber der Arbeiterkammer verliert ein Arbeitnehmer mit einem leichten grippalen Infekt seinen Arbeitsplatz, weil er während des Krankenstands joggen ging, und die Entlassung wird als gerechtfertigt beschrieben, obwohl der Krankenstand dadurch nicht länger dauerte. Was im Krankenstand erlaubt ist, erklärt der Beitrag zur Krankenstandskontrolle.
Pflichten bis zum Ende und danach
Bis zum Ende des Dienstverhältnisses müssen Sie eine Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit nachweisen, wenn der Arbeitgeber das verlangt. Nach dem arbeitsrechtlichen Ende kann er laut Arbeiterkammer keine Bestätigung über die Verlängerung mehr fordern. Das Ende des Krankenstands geben Sie ihm aber mit einer ärztlichen Bestätigung bekannt, weil er nur so weiß, wann seine Zahlungspflicht endet.
Ist die Entgeltfortzahlung ausgeschöpft oder auf die Hälfte gesunken, zahlt die ÖGK Krankengeld, auch wenn das Dienstverhältnis während des Krankenstands beendet wurde. Klären Sie den Übergang zum Arbeitslosengeld rechtzeitig mit dem AMS. Diese Seite fasst die gesetzlichen Regeln zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung; die Grundlagen zu Meldung und Bestätigung finden Sie auf der Seite Krankenstand.
Medizinische Prüfung: lek. Damian Wojno, polnische Approbation, Nr. 3211301, für MEDINOW Sp. z o.o. Eine ärztliche Einschätzung Ihrer persönlichen Situation kann dieser Beitrag nicht ersetzen.
Kann man im Krankenstand gekündigt werden?
Ja. Ein Krankenstand schützt in Österreich nicht vor einer Kündigung, auch nicht nach einem Arbeitsunfall. Der Arbeitgeber muss die üblichen Kündigungsfristen und Kündigungstermine einhalten. Einen besonderen Kündigungsschutz haben nur bestimmte Gruppen, etwa werdende Mütter, Betriebsräte oder begünstigte behinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Muss der Arbeitgeber nach einer Kündigung im Krankenstand weiterzahlen?
Ja, wenn er selbst während des Krankenstands kündigt oder ohne wichtigen Grund entlässt. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bleibt dann für die gesetzliche Dauer bestehen, auch über das Ende des Dienstverhältnisses hinaus (§ 5 EFZG, § 9 AngG). Gezahlt wird, solange die Arbeitsunfähigkeit dauert.
Was gilt, wenn ich im Krankenstand selbst kündige?
Dann endet die Entgeltfortzahlung laut Arbeiterkammer mit dem Ende des Dienstverhältnisses. Die Verlängerung über das Ende hinaus gilt nur bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber, einer Entlassung ohne wichtigen Grund, einem vom Arbeitgeber verschuldeten Austritt und einer einvernehmlichen Auflösung während oder im Hinblick auf den Krankenstand.
Ist eine einvernehmliche Auflösung im Krankenstand gültig?
Ja, sie ist möglich, aber sie nimmt Ihnen den Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht: Wird das Dienstverhältnis während oder im Hinblick auf einen Krankenstand einvernehmlich aufgelöst, läuft die Zahlung für die gesetzliche Dauer weiter. Unterschreiben müssen Sie eine solche Vereinbarung nicht; lassen Sie sich vorher beraten.
Kann ich eine Kündigung im Krankenstand anfechten?
Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa wenn die Kündigung sozialwidrig oder diskriminierend ist. Die Fristen sind sehr kurz und betragen laut Arbeiterkammer manchmal nur eine Woche. Wenden Sie sich deshalb gleich nach Erhalt der Kündigung an die Arbeiterkammer Ihres Bundeslandes.
Bekomme ich nach dem Ende des Dienstverhältnisses Krankengeld?
Ja, wenn Sie weiter arbeitsunfähig sind und die Entgeltfortzahlung ausgeschöpft oder auf die Hälfte gesunken ist. Die ÖGK zahlt Krankengeld auch dann, wenn das Dienstverhältnis während des Krankenstands beendet wurde.
- Entgeltfortzahlungsgesetz § 5, Beendigung des Arbeitsverhältnisses (RIS)
- Angestelltengesetz § 9, Entgelt bei Beendigung während der Dienstverhinderung (RIS)
- Arbeiterkammer: 8 Mythen über den Krankenstand, Kündigung und Anfechtung
- Arbeiterkammer Wien: Ratgeber Krankenentgelt (PDF, Stand Jänner 2026), Kapitel Kündigung während des Krankenstandes
- Arbeiterkammer: Besonderer Kündigungsschutz
- ÖGK: Krankengeld, Anspruchsberechtigte