Potenzmittel ohne Rezept: was in Österreich gilt

In Österreich gibt es kein Potenzmittel mit einem PDE-5-Hemmer ohne Rezept. Alle im Arzneispezialitätenregister geführten Präparate mit Sildenafil, Tadalafil, Vardenafil oder Avanafil sind rezeptpflichtig. Hier lesen Sie, warum das so ist, was das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen bei Potenzmitteln aus dem Internet gefunden hat, warum „rein pflanzliche“ Produkte besonders tückisch sein können und welcher Weg legal ist.

Rechtslage: alle PDE-5-Hemmer sind rezeptpflichtig

Wir haben das Arzneispezialitätenregister des BASG am 4. Oktober 2026 abgefragt. Es führt Präparate mit Sildenafil, Tadalafil, Vardenafil und Avanafil, darunter Viagra, Cialis, Levitra und Spedra sowie zahlreiche Generika. Jeder dieser Einträge ist rezeptpflichtig, unabhängig von Stärke, Darreichungsform und Hersteller.

Das BASG begründet das so: PDE-5-Hemmer beeinflussen den gesamten Kreislauf, deshalb unterliegen sie in Österreich der Zulassungs- und der Rezeptpflicht. Abgegeben werden dürfen nur zugelassene Präparate und nur gegen ärztliches Rezept, und zwar in einer österreichischen Apotheke, weil der Versand rezeptpflichtiger Arzneimittel nicht erlaubt ist. Registrierte Versandapotheken mit dem EU-Sicherheitslogo dürfen innerhalb von und nach Österreich ausschließlich rezeptfreie Arzneimittel verschicken.

Auch der Kauf hat Folgen. Laut BASG ist die Beschaffung rezeptpflichtiger Arzneimittel im Internet in Österreich grundsätzlich unzulässig und zieht Verwaltungsstrafverfahren nach sich; eine nachträgliche ärztliche Bestätigung, dass man das Mittel brauche, befreit nicht von der Strafe.

Was Analysen von Potenzmitteln aus dem Internet zeigen

Das staatliche Arzneimittellabor der AGES hat über das Internet bezogene Potenzmittel untersucht. Laut BASG enthielt der Großteil nicht das, was die Werbung versprach. Bei günstig online gekauften „Originalpräparaten“ fand das Labor häufig abweichende Wirkstoffmengen, von gar keinem Wirkstoff bis zu unzulässig hohen Mengen. Es handelte sich in diesen Fällen um Fälschungen, die das Original optisch so gut nachahmten, dass der Unterschied für Laien nicht zu erkennen war.

Dazu kommen neuartige synthetische Wirkstoffe vom Typ der PDE-5-Hemmer, die bisher nicht in Studien geprüft wurden und deren Nebenwirkungsprofil deshalb unbekannt ist. In einzelnen Fälschungen fanden sich laut BASG außerdem Verunreinigungen wie unzulässige Arzneistoffe, Abflussreiniger und Rattenkot.

„Rein pflanzlich“: warum gerade das tückisch ist

Bei Produkten, die als rein pflanzlich beworben wurden, fand das Labor meist einen oder mehrere Arzneistoffe, die nicht auf der Packung standen. Im Juli 2023 warnte das BASG vor in Österreich sichergestellten Produkten, die als natürliche Nahrungsergänzung speziell für Männer verkauft wurden, etwa als Honig, Schokolade oder Paste, und die nicht deklariertes Sildenafil oder Tadalafil enthielten.

Das BASG weist auf eine besondere Gefahr hin: Solche Produkte sprechen gerade Männer an, die wegen einer Vorerkrankung keinen PDE-5-Hemmer einnehmen dürfen. Für sie sind ernsthafte Nebenwirkungen dann sehr wahrscheinlich, und weil niemand vom Wirkstoff weiß, werden Beschwerden womöglich falsch gedeutet oder zu spät behandelt. Wer regelmäßig andere Medikamente einnimmt, sollte laut BASG vor dem Gebrauch eines Potenzmittels unbedingt ärztlich abklären lassen, ob schädliche Wechselwirkungen drohen.

Woran man ein illegales Angebot erkennt

Das BASG beschreibt wiederkehrende Merkmale solcher Seiten: eine Seitenleiste mit allen erhältlichen Produkten, ein Angebot, das sich meist auf Potenz-, Schmerz- und Schlafmittel beschränkt, auffällige Rechtschreib- und Grammatikfehler, ein fehlendes Impressum und die Selbstbezeichnung als Online-Apotheke ohne europäisches Fernabsatz-Logo. Ein Shop, der rezeptpflichtige Potenzmittel ohne Rezept anbietet, handelt in Österreich nie rechtmäßig, ganz gleich, wie seriös er wirkt.

Prüfen lässt sich das Logo selbst: Die Flagge zeigt, in welchem Land der Shop registriert ist, und ein Klick darauf muss zur zuständigen Aufsichtsbehörde führen, in Österreich zum BASG, das eine öffentliche Liste der zugelassenen Versandapotheken führt. Auch ein echter, gelisteter Shop darf Ihnen aber keinen PDE-5-Hemmer schicken. Den wirksamsten Schutz nennt das BASG selbst: rezeptpflichtige Arzneimittel nicht über das Internet zu beziehen.

Warum ein PDE-5-Hemmer nicht für jeden passt

Die Rezeptpflicht hat einen medizinischen Grund. Laut Produktinformation von Viagra und Cialis dürfen PDE-5-Hemmer nicht zusammen mit Nitraten oder anderen Stickstoffmonoxid-Donatoren wie Amylnitrit und nicht zusammen mit Riociguat angewendet werden, weil der Blutdruck gefährlich abfallen kann. Nicht anwenden sollen sie außerdem Männer, denen wegen einer schweren Herz-Kreislauf-Erkrankung von sexueller Aktivität abgeraten wird, und nach der Produktinformation von Viagra unter anderem Menschen mit kürzlich erlittenem Schlaganfall oder Herzinfarkt, mit niedrigem Blutdruck unter 90/50 mmHg oder nach einem Sehverlust durch eine bestimmte Durchblutungsstörung des Sehnervs (NAION).

Wer ein solches Mittel einnimmt, muss zwei Warnzeichen kennen: Eine Erektion, die länger als vier Stunden anhält, braucht sofort ärztliche Hilfe, sonst drohen Gewebeschäden. Bei einer plötzlichen Sehstörung wird das Mittel abgesetzt und sofort ein Arzt aufgesucht. Zwei PDE-5-Hemmer zu kombinieren wird nicht empfohlen. Vor einer Behandlung soll laut Produktinformation außerdem geklärt werden, woher die Erektionsstörung kommt; mehr dazu auf der Seite Potenzmittel und Prostata-Medikamente.

Der legale Weg zu einem Potenzmittel

Legal ist nur ein zugelassenes Präparat, das eine Apotheke gegen ärztliches Rezept abgibt. Die erste Abklärung, woher die Erektionsstörung kommt, gehört in eine Ordination, etwa zur Hausärztin oder in eine urologische Ordination.

Ist die Ursache bereits geklärt, etwa weil Ihnen ein solches Präparat schon verordnet wurde, kann ein Rezept auch aus einer schriftlichen ärztlichen Beurteilung kommen, bei uns über einen medizinischen Fragebogen. Der Arzt ist in Polen approbiert und prüft Ihre Angaben zu Krankengeschichte und Medikamenten, bei PDE-5-Hemmern auf die oben genannten Gegenanzeigen. Ob er ein Rezept ausstellt, entscheidet er im Einzelfall; ein Anspruch darauf besteht nicht. Bei positiver Beurteilung erhalten Sie ein Privatrezept als PDF per E-Mail, das Sie in einer Apotheke vorlegen; ob sie es einlöst, entscheidet die Apothekerin oder der Apotheker. Arzneimittel versenden wir nicht. Was die einzelnen Wirkstoffe unterscheidet, steht auf den Seiten zu Sildenafil und Tadalafil.

Medizinische Prüfung: lek. Damian Wojno, polnische Approbation, Nr. 3211301, für MEDINOW Sp. z o.o. Eine ärztliche Einschätzung Ihrer persönlichen Situation kann dieser Beitrag nicht ersetzen.

Gibt es Viagra rezeptfrei in Österreich?

Nein. Viagra und alle anderen Präparate mit Sildenafil sind in Österreich rezeptpflichtig, ebenso alle Präparate mit Tadalafil, Vardenafil und Avanafil.

Gibt es rezeptfreie Potenzmittel mit Sofortwirkung?

Nicht als zugelassenes Arzneimittel mit einem PDE-5-Hemmer. Was im Internet so beworben wird, kann ein rezeptpflichtiges Arzneimittel sein, das ohne Rezept unzulässig verschickt wird, oder ein Produkt, dessen Inhalt niemand geprüft hat; in angeblich pflanzlichen Potenzmitteln hat das Labor der AGES wiederholt nicht deklarierte Arzneistoffe gefunden.

Sind pflanzliche Potenzmittel sicher?

Nicht automatisch. In angeblich rein pflanzlichen Potenzmitteln aus dem Internet fand das Labor der AGES meist Arzneistoffe, die nicht angegeben waren; im Juli 2023 warnte das BASG etwa vor Honig- und Schokoladeprodukten mit nicht deklariertem Sildenafil oder Tadalafil. Wer wegen einer Vorerkrankung keinen PDE-5-Hemmer nehmen darf, ist dadurch besonders gefährdet.

Darf man Potenzmittel im Internet bestellen?

Rezeptpflichtige Arzneimittel dürfen in Österreich nicht per Versand bezogen werden, auch nicht aus einem anderen EWR-Land. Versandapotheken mit dem EU-Sicherheitslogo dürfen nur rezeptfreie Arzneimittel verschicken.

Warum braucht Sildenafil ein Rezept?

Weil der Wirkstoff den ganzen Kreislauf beeinflusst. Zusammen mit Nitraten oder Riociguat kann der Blutdruck gefährlich abfallen, und bei bestimmten Herz-Kreislauf-Erkrankungen ist er nicht geeignet. Das soll vor der Einnahme ärztlich geprüft werden.

Was ist mit Kamagra?

Kamagra ist in Österreich nicht als Arzneimittel zugelassen. Warum das ein Risiko ist, erklärt der Beitrag Kamagra und seine Risiken.